ApoVita® | SterbeGeld | Absicherung für den letzten Weg.
Unter einer Sterbegeldversicherung versteht man eine meist lebenslängliche Kapitallebensversicherung auf den Todesfall mit einer relativ niedrigen Versicherungssumme. Sie soll vor allem die Beerdigungskosten und andere direkt mit dem Tod verbundene Aufwendungen abdecken, um die Hinterbliebenen nicht mit diesen Kosten zu belasten (Bestattungspflicht), aber insbesondere auch um eine angemessene Beerdigung sicher zu stellen, wenn keine Hinterbliebenen vorhanden sind. Dieser Versicherungen wurden besonders nach dem Wegfall des Sterbegeldes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im Jahr 2004 beworben, das zuletzt aber bereits auf 500 Euro begrenzt war. Solche Lebensversicherungen wurden früher wegen der kleinen Versicherungssummen auch als Klein-Lebensversicherungen bezeichnet.
Vertragsgestaltung
Die Verträge variieren von Beitragszahlungen bis zum 65. oder bis zum 85. Lebensjahr und es können auch feste Beitragszahlungsdauern - meist bis zu 25 Jahren - vertraglich vereinbart sein. Die Versicherungssumme erhöht sich meist im Laufe des Vertrages noch durch Leistungen aus der Überschussbeteiligung.
Wie bei allen Versicherungen auf den Todesfall hängt die Höhe des Beitrags wesentlich von dem Alter des Versicherten bei Vertragsbeginn ab. Bei Abschluss in höherem Alter sind entsprechend hohe Beiträge für die dann jährlich zu erwartende Sterblichkeit zu erwarten. Beiträge jüngerer Versicherter werden hingegen teilweise angespart, um Vorsorge für die hohe Sterblichkeit im Alter zu betreiben. Im Unterschied zu normalen Lebensversicherungen wird oft auf eine Gesundheitsprüfung bei Vertragsabschluss verzichtet, da sich eine aufwändige Untersuchung bei den niedrigen Todefallleistungen nicht lohnt. Vielmehr wird in solchen Fällen eine dreijährige Wartezeit verlangt, in der im Sterbefall keine Leistung oder maximal die Hälfte der Versicherungssumme als Auszahlung erfolgt.
In manchen Fällen wird die Leistung ab einem bestimmten, sehr hohen Alter, z.B. 80 Jahre, automatisch fällig, in anderen Fällen läuft die Versicherung tatsächlich lebenslänglich, unabhängig davon, in welchem Alter der Tod eintritt. Je früher allerdings die automatische Auszahlung bei Erleben des betreffenden Endalters erfolgt, desto höher sind die Beiträge.
Rechtliche Sicherung
Sterbegeldversicherungen werden bei Sozialhilfebedürftigkeit anders als Lebensversicherungen auf den Erlebensfall nicht als verfügbares Vermögen (§ 90 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch) angesehen. Auch laufende Beiträge zur Sterbegeldversicherung können bei Sozialhilfebezug als Mehrbedarf übernommen werden (§ 33 SGB XII).
Kritik
Der wirtschaftliche Nutzen von Lebensversicherungen mit so kleinen Versicherungssummen von oft 2.500 bis 10.000 Euro ist strittig. Die für Verwaltung, insbesondere Beitragseinzug vom Versicherer einzukalkulierenden Beitragszuschläge sind verhältnismäßig hoch. Der Bund der Versicherten beschreibt diese Versicherungen als „nicht empfehlenswert" [1] und die Rheinische Post kommt zum Schluss, diese „Versicherungen lohnen nicht" [2].
Andererseits sind die Beiträge für jüngere Neukunden unter 50 Jahren ausgesprochen niedrig und können damit selbst von solchen Personen aus dem laufenden Einkommen bezahlt werden, die nicht jederzeit eine die Bestattungskosten deckende Rücklage vorhalten können. Für solche Personen, die entweder auch ohne Angehörige für sich eine über dem Sozialhilfeniveau liegende Bestattung sichern wollen, oder die ihre möglicherweise ebenso wirtschaftlich schwachen Angehörigen nicht mit der vermutlich zugedachten Bestattung belasten wollen, sind solche Lebensversicherungen die einzige Möglichkeit, dieses Ziel zu erreichen.
Eine Vorsorge für die eigene Bestattung kann jederzeit durch einen Bestattungsvorsorge-Vertrag mit einem Beerdigungsunternehmen getroffen werden. Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um einen Werkvertrag. Auch können Grabpflegeverträge bereits zu Lebzeiten mit Friedhofsgärtnereien geschlossen werden. Die vorab gezahlten Beträge sollten zum Schutz vor Insolvenz der beauftragten Firma auf einem Treuhandkonto hinterlegt werden.
Ebenso ist es möglich, eine solche Leistung bei einer Versicherung einzukaufen, die dann je nach Anbieter auch gleich die Organisation der Bestattung übernimmt.
Im Allgemeinen werden Bestattungsvorsorgeverträge mit Bestattern direkt abgeschlossen, so kann man sich sicher sein, dass der Bestatter, dem man schon zu Lebzeiten vertraut hat, auch die eigene Bestattung übernimmt und sie genauso gestaltet, wie man sich das vorgestellt hat. In solchen Verträgen kann man über die Art der Bestattung, ob Feuer oder Erde bis hin zur Art der Blumendekoration auf dem Sarg alles festlegen. Viele Menschen bestimmen auch schon welche Kleidung sie tragen wollen und was mit in den Sarg gelegt werden soll. Solche Verträge mit Bestattern geschlossen sind rechtsverbindlich und gelten über den Tod der einen Vertragspartei hinaus, das heißt kein Erbe kann in die schon vorher festgelegte Bestattung eingreifen, da die Einrede Dritter nicht möglich ist. Ein solcher Vertrag ist auch nicht grundlsätzlich an eine Sterbegeldversicherung oder eine Treuhandeinlage gebunden. Niemand muss zu Lebzeiten sicherstellen, dass seine Bestattung auch finanziert werden kann. Es wird aber meistens von den Vorsorgenden privat gespart oder eine der erwähnten Sterbegeldversicherungen abgeschlossen.
Der Wunsch des betroffenen Menschen, für seine Bestattung selbst zu sorgen und diese vorab zu regeln, ist vorrangig gegenüber den Totenfürsorgepflichten und -rechten der nächsten Familienangehörigen, die in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt sind.
Auch ist es möglich, in einem Testament den Erben Anweisungen zur Bestattung zu geben. Dies ist aber weniger sinnvoll, weil das Testament meist erst eröffnet wird, wenn die Bestattung bereits stattgefunden hat.
Sterbegeldversicherungen werden von der Sozialhilfe nicht als verwertbares Vermögen (§ 90 SGB XII) angesehen, sie bleiben also bei einer etwaigen Sozialhilfebedürftigkeit außen vor.
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Das Sterbegeld ist eine Geldleistung, die die Aufwendungen der Bestattung eines Verstorbenen ersetzen soll. Es war bis 2004 insbesondere eine Leistung der Gesetzlichen Krankenkassen und ist dort im Laufe der Zeit immer mehr reduziert und schließlich ganz abgeschafft worden.
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