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VergleichsrechnerWas ist Rechtsschutz ?

 

Als Rechtsschutz wird das Recht jedes Bürgers bezeichnet, vor unabhängigen Gerichten die Entscheidung über einen Sachverhalt zu bekommen bzw. sein Recht geltend zu machen.

Zudem wird umgangssprachlich - zumindest in Juristenkreisen - damit auch die Sparte der Rechtsschutzversicherung innerhalb der Versicherungswirtschaft bzw. des Versicherungsrechts bezeichnet.


Beschränkungen

Grundsätzlich ist die Gewährleistung des Rechtsschutzes ein Grundrecht, das dem Bürger zusteht. In Deutschland sind das Recht auf Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt in Art. 19 Abs. 4 GG sowie der Anspruch auf rechtliches Gehör in Art. 103 GG verankert.

Der Gesetzgeber ist aber berechtigt, den Rechtsschutz im Rahmen des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 28 Abs. 1 GG) einzuschränken. Rechtfertigungsgrund für diese Einschränkung ist die Effektivität des Rechtsschutzes, da andernfalls die Justiz nicht mehr handlungsfähig wäre.

Die Einschränkungen des Rechtsschutzes sind jedoch minimal zu halten. Der Rechtsschutz, der auf dem Klageweg zu erhalten ist, wird daher durch die Zulässigkeits- oder Sachurteilsvoraussetzungen beschränkt. Ziel ist es, nicht nur durch eine angemessene Zuständigkeitsverteilung zwischen den Gerichtsorten, den Gerichtsinstanzen und den Streitgegenständen eine vernünftige Auslastung der Gerichte zu erreichen, sondern auch durch die Durchführung eines Vorverfahrens (im Bereich der allgemeinen und besonderen Verwaltungsgerichtsbarkeit) oder durch den Vertretungszwang mit Anwalt die Rechtsstreitigkeiten zu begrenzen und so schnell wie möglich abzuarbeiten. Grundsätzlich ist das Ziel des effektiven Rechtsschutzes aber insoweit auch durch Sparzwänge in der Justizverwaltung beeinträchtigt.

Wesentliche Beschränkung des Rechtsschutzes ist das Rechtsschutzbedürfnis. Der Kläger darf nicht einfacher, schneller oder besser (eben effektiver) an sein Recht gelangen können bzw. muss für seine Klage plausible Gründe benennen können. Teilweise wird auch eine Beschwerde verlangt.

Vor der Wahrnehmung gerichtlichen Rechtsschutzes muss oft bereits im Vorfeld, ohne Einschaltung eines Gerichts, von außergerichtlichen Rechtsbehelfen Gebrauch gemacht werden. Im Verwaltungsverfahren ist dies in der Regel die Voraussetzung des Widerspruchsverfahrens bei Verwaltungsakten.

Daneben kann mittels Fachaufsichts- oder Dienstaufsichtsbeschwerden, Petitionen und anderen außergerichtlichen Eingaben eine Überprüfung behördlichen Handelns herbeigeführt werden.

Im Strafrecht sind an Beschränkungen des Rechtsschutzes in der Regel strengere Anforderungen zu stellen, da der Bürger hier unmittelbar von schwerwiegenden Eingriffen in Grundrechte bedroht ist.

Die Erfahrung zeigt: Prozesse sind nicht immer vermeidbar und die damit verbundenen Kosten unübersehbar. Doch so mancher verzichtet auf sein gutes Recht, weil er das hohe Kostenrisiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung fürchtet. Kein Wunder: Ein Rechtsstreit, bei dem es nur um 5.000 Euro geht, kostet über zwei Instanzen selbst schon rund 5.000 Euro.

Besonders teuer wird es immer dann, wenn der Schadenersatz für schwere Personenschäden, etwa die Vollinvalidität eines Menschen, erstritten werden muss. Überschreitet der Streitwert die Millionenmarke, sind Prozesskostenrisiken zwischen 15.000 und mehr als 25.000 Euro keine Seltenheit. Wer nicht nur Recht haben, sondern sein Recht auch bekommen will, sollte eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Sie kann im Fall des Falles eine wertvolle Hilfe sein und bietet dem Versicherten die Gewissheit, sich sein Recht ohne finanzielle Risiken erstreiten zu können.

Wichtig:

Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine, unverbindliche Hinweise zur Rechtsschutzversicherung. Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen Ihres Versicherers.

» Welche Vorteile eine Rechtsschutzversicherung bietet
» Die Rechtsschutz-Varianten für Apotheker
» Was tun im Schadenfall?
» Was man beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung beachten sollte
» Kleines Lexikon zur Rechtsschutzversicherung

 

Recht haben und Recht bekommen...


... muss nicht dasselbe bedeuten. Häufig ist das Recht auf der Seite des Stärkeren - womit natürlich die finanzielle Stärke gemeint ist - mit der es natürlich leichter ist sein Recht durchzusetzen. Um nicht schon aus Kostengründen auf sein Recht verzichten zu müssen, stellt eine Rechtsschutzversicherung eine sinnvolle Abrundung des unternehmerischen Versicherungsschutzes dar.

Vorliegend werden wichtige Entwicklungen im Bereich der Rechtsschutzversicherung vorgestellt. Die Absicherung der Kosten eines Rechtsstreites durch ihre Rechtsschutzversicherung spielt für die Mandanten, welche entsprechenden Versicherungsschutz eingekauft haben eine entscheidende Rolle.

Es ist uns ein Anliegen darauf hinzuweisen, dass Sie die Frage, ob die Rechtsschutzversicherung Kostendeckung für Ihren Rechtsstreit oder die Rechtsberatung zu übernehmen hat, nicht der Rechtsschutzversicherung selbst überlassen sollten. Es liegt in der Natur der Sache, dass der Versicherer kein Interesse hat, einen angefragten Rechtsstreit zu finanzieren und insofern sehr bemüht ist, Möglichkeiten zu finden, um nicht eintreten zu müssen.

Leider sind die Methoden der Verweigerung von Versicherungsschutz in den letzten Jahren bei einigen Rechtsschutzversicherungen eher ruppiger geworden. Wenn Versicherte selbst anfragen, ob sie sich mit ihrem Rechtsproblem an den Anwalt ihres Vertrauens wenden können, werden sie teilweise zunächst - bedingungswidrig - auf sog. telefonische „Anwaltshotlines" verwiesen, die u.U. eine äußerst fragwürdige Hilfe darstellen. In Einzelfällen wird sogar schlicht behauptet, dass angefragte Risiko sei nicht versichert. Es sei her angemerkt, dass solche eher unseriöse Praktiken noch eher die Ausnahme als die Regel darstellen.

Entscheidend bleibt jedoch der folgende Hinweis: Über die Frage, ob Ihre Rechtsschutzversicherung verpflichtet ist, eine Beratung- bzw. einen Rechtsstreit zu finanzieren sollten Sie nicht die Rechtsschutzversicherung sondern allein den Anwalt Ihres Vertrauens entscheiden lassen. Wenn Sie sich mit einem Rechtsproblem an unsere Fachabteilung wenden, sind wir in der Lage verbindlich einzuschätzen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung den angefragten Rechtsstreit übernehmen muss. Gleichzeitig übernehmen wir die sog. Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

 

Das alles kann passieren


1. Ihnen wird ein Schaden zugefügt: Schadenersatz-Rechtsschutz

In Verkehrssachen:
Sie weichen einem Kind aus und kommen von der Fahrbahn ab • Sie werden beim Überholen von der Straße gedrängt • Sie fordern vergeblich Ersatz der Reparatur- und Mietwagenkosten, einen Ausgleich für die Wertminderung Ihres Wagens und Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, zusätzliche Heilungskosten.

Im Beruf und Privatbereich:
Es werden Sachen beschädigt oder entwendet, die Ihnen wertvoll sind, z. B. Kunstgegenstände, ein Segelboot, Ihre Fotoausrüstung • Durch Wassereinbruch vom Nachbargrundstück oder Überschwemmung aus der Kanalisation werden Möbel und Teppiche beschädigt • Des Nachbars Hund beißt Ihren Sohn • Ohne Grund werden Sie in einer Gaststätte angegriffen und verletzt • Im Winter stürzt Ihre Frau auf einem nicht geräumten Bürgersteig • Sie verunglücken beim Rad fahren oder im Urlaub in einem Autobus.

Keine Wartezeit!


2. Sie müssen sich verteidigen: Straf-Rechtsschutz

In Verkehrssachen:
Ihnen wird fahrlässige oder vorsätzliche Trunkenheitsfahrt und Gefährdung anderer Autofahrer vorgeworfen • Sie sehen einen Fußgänger nicht rechtzeitig - fahrlässige Körperverletzung • Sie sollen den Sicherheitsabstand nicht eingehalten oder die Vorfahrt verletzt haben.

Im Beruf und Privatbereich:
Sie haben sich wegen fahrlässiger Körperverletzung beim Segeln, Skilaufen oder Jagen zu rechtfertigen • Ihr Hund greift Spaziergänger an • Sie hantieren mit Feuer, Chemikalien oder technischen Geräten - nach Ausbrechen eines Feuers haben Sie sich wegen fahrlässiger Brandstiftung zu verantworten • Man wirft Ihnen einen Verstoß gegen das Abfallbeseitigungsgesetz, das Naturschutzgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz oder die Strafvorschriften des Umweltschutzes vor • Sie sollen Spezialgesetze verletzt haben (Amateurfunkgesetz usw.) • Man leitet gegen Sie ein Disziplinarverfahren ein.

Keine Wartezeit!


3. Sie sollen nicht mehr Auto fahren: Führerschein-Rechtsschutz

Sie haben zu viele Punkte in der Verkehrsdatei oder sind angeblich krank oder zu alt - man entzieht Ihnen die Fahrerlaubnis • Sie sollen Ihre Fahrtüchtigkeit nachweisen, bevor Sie nach einer Verurteilung einen neuen Führerschein erhalten.

Keine Wartezeit!
Versicherungsschutz für das Widerspruchs- und Verwaltungsgerichtsverfahren.


4. Ungerechtigkeit am Arbeitsplatz: Arbeits-Rechtsschutz

Streit mit Ihrem Arbeitgeber wegen Kündigungsschutz, Abmahnung, Überstundenvergütung, Vorruhestandsregelung, Zeugniserteilung, Urlaubsgeld, betrieblicher Altersversorgung oder wegen einer Versetzung • Der Firmenwagen ist beschädigt - Sie sollen zahlen • Der Chef macht Sie bei einer Kundenreklamation oder bei einem Verlustgeschäft regresspflichtig • Sie sollen abhanden gekommenes Werkzeug oder abhanden gekommene Waren ersetzen.

3 Monate Wartezeit!
Dieser Versicherungsschutz entfällt beim Tarif für Senioren oder aufgrund besonderer Vereinbarung.


5. Die Sozialversicherung zahlt nicht: Sozialgerichts-Rechtsschutz

Im Beruf und Privatbereich:
Sie sind mit der Berechnung Ihrer Alters- oder Unfallrente nicht einverstanden • Das Arbeitsamt weigert sich, die berufliche Bildung weiter zu fördern • Es tritt ein Unfall während des Wehrdienstes ein - Ansprüche aus dem Soldatenversorgungsgesetz • Ihr Sohn kommt im Kindergarten oder in der Schule zu Schaden - Rechtsstreit mit dem Sozialversicherungsträger.

Im Verkehrsbereich:
Unfall auf dem Weg zur Arbeit - es entsteht Streit mit der zuständigen Berufsgenossenschaft darüber, ob ein sogenannter Wegeunfall vorliegt, aus dem sich ein Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung ergeben würde.

Keine Wartezeit im Fahrzeugbereich, ansonsten 3 Monate Wartezeit! Versicherungsschutz für das Sozialgerichtsverfahren.


6. Sie werden übervorteilt: Vertrags-Rechtsschutz

Im Fahrzeugbereich:
Die Abrechnung bei einer Autoreparatur stimmt nicht • Ihr neuer Wagen hat Mängel - der Verkäufer kann sie nicht abstellen • Ärger aus dem Versicherungsvertrag - der Unfall soll auf abgefahrenen Reifen beruhen • Der Käufer Ihres Wagens will ihn wegen Getriebeschadens zurückgeben.

Im Beruf und Privatbereich:

In Ihrer Wohnung brennt es - der Hausratversicherer will nur einen Teil des Schadens ersetzen • Ein Freund zahlt ein privates Darlehen nicht zurück • Sie buchen eine teure Urlaubsreise und werden schlecht untergebracht • Reparatur der Heizungsanlage - doch das Haus bleibt kalt • Der neue Teppichboden ist minderwertig und muss ersetzt werden • Der Rücktritt vom Sportkursus oder von Fortbildungsveranstaltungen wird nicht anerkannt • Sie machen Aufwendungen für den Nachbarn, der im Urlaub ist • Eine Geldüberweisung ist an einen falschen Empfänger gegangen, der zur Rückzahlung nicht bereit ist.

Keine Wartezeit im Fahrzeugbereich, ansonsten 3 Monate Wartezeit!


7. Es geht um Ihr Eigentum: Eigentums-Rechtsschutz

Im Fahrzeugbereich:
Sie sollen ein Fahrtenbuch führen.

Im Privatbereich:
Die verliehene Stereoanlage wird bei einem Freund gepfändet • Sie sollen ein wertvolles Bild oder eine Briefmarkensammlung herausgeben, die Ihnen der verstorbene Großvater geschenkt hat • Die Behörde ergreift Maßnahmen gegen Ihren Hund.

Keine Wartezeit im Fahrzeugbereich, ansonsten 3 Monate Wartezeit!


8. Richtiges Verhalten im Familien- und Erbrecht: Beratungs-Rechtsschutz

Der Versicherte wurde von seinem verstorbenen Vater enterbt - nach anwaltlicher Beratung macht er seinen Pflichtteilanspruch ohne Mithilfe des Anwalts gegenüber seinen Geschwistern geltend • Der Versicherte soll wegen Veränderung der wirtschaftlichen Lage höheren Unterhalt zahlen - nach anwaltlicher Beratung lehnt er dies ohne Mithilfe des Anwalts gegenüber dem Anspruchsteller ab.

Keine Wartezeit!
Versicherungsschutz, wenn nur Beratungskosten anfallen und die Beratung notwendig ist, weil sich die Rechtslage verändert hat.


9. Steuern und Abgaben sind zu hoch: Steuer-Rechtsschutz

Im Fahrzeugbereich:
Weigerung der Zulassungsstelle, Ihren Pkw als "schadstoffarm" anzuerkennen.

Im Beruf und Privatbereich:
Sie scheiden bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber aufgrund einer Vereinbarung aus und erhalten eine Abfindung - Streit mit dem Finanzamt, ob die Abfindung steuerfrei ist • Zu hohe Erbschaftssteuer - Sie sind der Ansicht, dass das Finanzamt den Nachlass zu hoch bewertet hat • Die Dienstreise ins Ausland, das Arbeitszimmer, die Anschaffung von Arbeitsmitteln oder außergewöhnliche Belastungen werden nicht anerkannt.

Keine Wartezeit im Fahrzeugbereich und bei Steuer-Bußgeldverfahren, ansonsten 3 Monate Wartezeit!
Versicherungsschutz für das Gerichtsverfahren, bei Steuer-Bußgeldverfahren auch im außergerichtlichen Bereich.


10. Der Staat oder die Gemeinde verletzen das Recht des Bürgers: Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz

Im Beruf und Privatbereich:
Die Tochter oder der Sohn sind mit der Prüfungsentscheidung der Schule oder Hochschule nicht einverstanden • Die Behörde will den Jagdschein entziehen • Das Gewerbeaufsichtsamt verhindert die weitere Berufsausübung eines Kochs.

3 Monate Wartezeit!
Versicherungsschutz für das Verwaltungsgerichtsverfahren (nicht Asyl- und Ausländerrecht und Bundessozialhilfegesetz).
Der Streit wegen des Eigentums ist über den Eigentums-Rechtsschutz und Wohnungs-Rechtsschutz versichert. Bei Schadenersatzansprüchen wegen Amtspflichtverletzungen von Behörden hilft der Schadenersatz-Rechtsschutz.

11. Sie werden tätlich angegriffen: Opfer-Rechtsschutz

Im Beruf und Privatbereich:
Beteiligung des Opfers einer Gewaltstraftat z.B. als Nebenkläger im Strafverfahren gegen den Täter: Sie wurden bei einem Schlichtungsversuch zwischen Streitenden von diesen selbst angegriffen und so schwer verletzt, dass Sie Ihre Sehkraft einbüßen • Ihre Frau wurde am Arbeitsplatz von einem Kollegen sexuell belästigt bzw. genötigt • Ihr Kind wurde Opfer eines sexuellen Missbrauchs • Bei einem Polizeieinsatz wegen einer Großdemonstration gerieten Sie als Passant zufällig ins Visier der Einsatzkräfte, wurden ohne ersichtlichen Grund absichtlich von Einsatzkräften attackiert und erlitten dabei einen bleibenden Hörschaden.

Keine Wartezeit!


12. Ärger mit Nachbarn, Behörden oder dem Vermieter: Wohnungs-Rechtsschutz

Lärmbelästigung durch die Nachbarn • Sie oder der Miteigentümer sind mit der Hausrenovierung nicht einverstanden • Mieterhöhung wegen angeblicher Modernisierung • Der Vermieter kündigt, weil der Sohn in die Wohnung einziehen soll • Der Kastanienbaum darf auf Weisung der Behörde nicht gefällt werden • Das Ordnungsamt fordert Sicherheitsvorkehrungen auf Ihrem Grundstück • Der Nachbar nimmt gefährliche Erdarbeiten vor • Der Grenzzaun muss erneuert werden • Streit wegen der Hausordnung • Ein Lkw fährt gegen Ihre Hauswand - Streit wegen der Schadenberechnung.

3 Monate Wartezeit!

Versicherungsschutz besteht für alle selbst bewohnten Wohnungen in Deutschland.

 

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In Deutschland gibt es zur Zeit über 800 Versicherungsträger. Haben Sie da noch den Überblick?

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Als unabhängiger Versicherungsmakler, der sich auf Ihren Berufsstand spezialisiert hat, können wir Ihnen die besten und umfangreichsten Policen im Rahmen von Gruppenversicherungsverträgen anbieten. Sorgfältig ausgewählt und auf Ihre Bedürfnisse als ApothekerIn zugeschnitten.

Leistungen

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Bei Streitigkeiten auf der sicheren Seite

 

Ein umfassendes Rechtsschutzpaket für den Privatbereich, ist der Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz. Der Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz ist eine Kombination aus dem personenbezogenen Verkehrsrechtschutz und dem Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbstständige.

Als Apothekerin oder Apotheker sind Sie bei der ApoRisk in guten Händen - und in bester Gesellschaft: Durch unsere Gruppenversicherungstarife speziell für Apotheker stehen Ihnen besonders wertvolle Leistungen zu.

 

Ein Beispiel:

Sorglos-Rechtsschutz - Rundumschutz


Hier ist alles inklusive:

Privat-, Berufs-, und Verkehrs-Rechtsschutz, Wohnungs-Rechtsschutz, Spezial-Straf-Rechtsschutz in Beruf und Ehrenamt und weitere wertvolle Zusatzleistungen. Das alles bekommen Sie zum Jahresbeitrag von nur 150,50 Euro. Die Selbstbeteiligung beträgt 300 Euro; bei Wahl eines Anwalts aus dem bundesweiten, qualifizierten Rechtsanwalts-Netzwerk nur 150 Euro.

Mit dem Sorglos-Rechtsschutz versichern sich Arbeitnehmer, Nichtberufstätige, Studenten, Rentner und Pensionäre preisgünstig und umfassend.


Welche Personen sind versichert?

  • Sie als Versicherungsnehmer 
  • Ihr Ehepartner (wenn vereinbart auch Lebenspartner) 
  • Ihre minderjährigen Kinder 
  • Ihre volljährigen Kinder (ledig und noch in der Ausbildung) 
  • Die berechtigen Fahrer der versicherten Fahrzeuge 
  • Auf Antrag auch weitere Personen in Ihrem Haushalt.


Was ist versichert?

Die oben genannten versicherten Personen erhalten Versicherungsschutz im

  • Verkehrsbereich (auch als Fahrer fremder Fahrzeuge) 
  • beruflichen Bereich als Arbeitnehmer 
  • Privatbereich - inklusive Internet- und Opfer-Rechtsschutz 
  • Grundstücksbereich für Ihre selbst bewohnten Wohnungen in Deutschland.

Zusätzlich sind im Sorglos-Rechtsschutz die folgenden Leistungen inklusive:

  • Spezial-Straf-Rechtsschutz - damit haben Sie Schutz für den Fall, dass Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit eine angeblich vorsätzlich begangene Straftat vorgeworfen wird. Der Versicherungsschutz entfällt bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Vorsatzes.
  • Wohnungs-Rechtsschutz für alle selbst bewohnten Wohneinheiten in Deutschland. 
  • Für Wohneigentümer: Versicherungsschutz in gerichtlichen Verfahren um Anliegerbeiträge und Erschließungskosten für die selbst bewohnten Wohneinheiten. 
  • Unbegrenzte Versicherungssumme bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Sachschäden (in Übersee werden die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernommen). 
  • Erweiterter Arbeits-Rechtsschutz: Im Falle einer vom Arbeitgeber angestrebten Aufhebung Ihres Arbeitsverhältnisses werden die Kosten für Ihre Interessenvertretung bis 500 Euro übernommen, auch wenn noch kein Rechtsschutzfall nach § 14 Abs. 3 ARB vorliegt. 
  • Familien- und erbrechtliche Angelegenheiten: Die Kosten der über die Beratung hinausgehenden außergerichtlichen Tätigkeit des Anwalts sind bis zu 500 Euro versichert.


Folgende Kosten sind versichert:
Gebühren des eigenen Anwalts; Gebühren des gegnerischen Anwalts; Gerichtskosten; Kosten für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht heranzieht; Kosten für einen zweiten Anwalt am auswärtigen Gerichtsort; die Auslagen des Gegners oder des gegnerischen Nebenklägers, die Ihnen das Gericht auferlegt; Ihre Reisekosten zu einem ausländischen Gericht; Ihre Kosten, wenn Sie einen Privatgutachter in Verkehrsstrafsachen beauftragen; Gutachterkosten im Ausland bei Schadenersatzansprüchen im Verkehrsbereich; Übersetzungskosten; Vollstreckungskosten, z.B. für den Gerichtsvollzieher.


Zusätzlich finden Sie hier folgende Informationen zur Rehtsschutz-Versicherung

 

Unsere Verpflichtung für Ihre Zukunft und Sicherheit


Unabhängig und kompetent

Als unabhängiges Unternehmen nehmen wir Ihre Interessen als Apotheker In wahr. Wir sind an keine Versicherungsgesellschaft gebunden und achten zum einen darauf, dass das Preisleistungsverhältnis stimmt, zum anderen auf langfristige Sicherheit, indem Versicherungsverträge ausschließlich bei namhaften Versicherungsgesellschaften speziell mit Gruppen- und Rahmenverträgen platziert werden.

Professionelles Risiko-Management
In den einzelnen Versicherungssparten ergeben sich zum Teil sehr unterschiedliche Leistungsbedingungen. Bei unseren Vorschlägen achten wir insbesondere auch darauf, dass neben einem günstigen Preis ein guter und umfangreicher Versicherungsschutz erreicht wird. Mit modernster Software und unserer langjährigen Erfahrung finden wir für Sie das beste Angebot.

Prämien

Sorglos-Rechtsschutz

 

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Mit dem Sorglos-Rechtsschutz versichern sich Arbeitnehmer, Nichtberufstätige, Studenten, Rentner und Pensionäre preisgünstig und umfassend.


150,50
€ Jahresbeitrag


Mit dem Sorglos-Rechtsschutz versichern sich Arbeitnehmer, Nichtberufstätige, Studenten, Rentner und Pensionäre preisgünstig und umfassend.

Beitrag versteht sich zuzüglich gesetzlicher Versicherungssteuer.

 


Infos zum privaten Rechtsschutz für selbständige Apotheker finden Sie bei "Apotheke".

Namhafte Standesorganisationen_Rahmenvertrag

» Pauschaler Rechtsschutz

 

Aufgrund der zahlreichen Tarifvarianten ist ein Preisvergleich oft nur schwer möglich. Vor Abschluss der Versicherung sollten Sie daher möglichst klar skizzieren, welchen Absicherungsbedarf Sie tatsächlich haben.

Gerne erarbeiten wir kostenfrei die individuelle Absicherung für Sie als Apotheker In, Ihre Familie, Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen. Wir analysieren nach Ihren Angaben sorgfältig und gewissenhaft Ihren Bedarf, ordnen ihn den Tarifstrukturen und unseren Sondervereinbarungen zu und ermitteln daraus den optimalen Versicherungsschutz und den oder die entsprechenden Versicherungspartner.

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Unsere intensive Analyse entlarvt auch diejenigen Tarife, die besonders günstig zu sein scheinen, in denen aber nur ein realitätsferner Sonderfall „schöngerechnet" wird, um Sie als Kunden zu gewinnen. Das Ergebnis aus der Auswertung von Leistungen, Bedingungen und Tarifen ist eine stets aktuelle Vorschlagsliste zu allen Versicherungsbereichen, die Ihnen helfen soll, Ihren Weg durch den Versicherungs-Dschungel zu finden. Gerne erläutern wir Ihnen unsere Auswahl- und Bewertungsmaßstäbe in einem persönlichen Gespräch, am besten anhand Ihrer persönlichen Aufgabenstellung.

* Unsere Referenzen weisen wir Ihnen produktbezogen gerne im Einzelnen nach.

 

Versicherungsvergleich


Mit unserem Vergleichsrechner können Sie Ihr persönliches Angebot berechnen und - wenn Sie wünschen - gleich beantragen.

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Arslan Günder