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VergleichsrechnerPflegeversicherung

 

Seit Einführung der Pflegeversicherung haben in Deutschland ca. 7,5 Millionen Menschen einen Antrag auf Anerkennung der Pflegebedürftigkeit gestellt. Das Volumen der Neuanträge wird pro Jahr auf ca. zwei Millionen geschätzt, mit steigender Tendenz.

Im November 2003 waren 2,08 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig nach dem Pflegepflichtversicherungsgesetz ( SGB XI ). Mehr als zwei Drittel aller Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt, von denen wiederum mehr als die Hälfte ausschließlich Pflegegeld erhalten, was bedeutet, dass sie ausschließlich durch Angehörige versorgt werden.

Das Verfahren der Anerkennung einer Pflegestufe in der Pflegeversicherung ist gesetzlich geregelt und ein Anspruch auf Gewährung der beantragten Pflegestufe ist schließlich vor dem Sozialgericht einklagbar.

Das Verfahren der Pflegebegutachtung im einzelnen ist gerade für ältere Menschen im Regelfall schwer durchschaubar, so daß diese mit der sachlich-medizinsichen und erst recht juristischen Bewertung der Bescheide über die Anerkennung oder Nichtanerkennung regelmäßig überfordert sind.

Wir betreuen bundesweit Apotheker Innen bzw. auch deren Verwandte und Pflegepersonen bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche gegen die Krankenkasse bzw. Pflegekasse.

Die Einordnung in die Pflegestufe durch den Gutachter (erfolgt regelmäßig durch den MdK - Medizinischer Dienst der Krankenkassen ) bildet regelmäßig den Hauptstreitpunkt der Auseinandersetzung in der Pflegeversicherung.

Durch unsere Erfahrung und Zusammenarbeit mit Gutachtern und Ärzten sind wir in der Lage, fachliche Fehler in den Pflegegutachten herauszuarbeiten, was in vielen Fällen zu einer Änderung der ursprünglichen Entscheidung im Widerspruchs- oder Klageverfahren führt.

 

Schützen Sie Ihr Erspartes


Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen und die Zahl der pflegebedürftigen Menschen nimmt beständig zu. Dies hat auch der Gesetzgeber (wenn auch spät) erkannt und 1995 die Pflegepflichtversicherung ins Leben gerufen. Gestaffelt nach Pflegestufen, leistet sie in Höhe eines festgelegten monatlichen Betrags entsprechend der festgestellten Pflegestufe.

Schon heute reicht die staatliche Absicherung meist nur zur Abdeckung eines Grundbedarfs. Denn: die Kosten einer häuslichen oder stationären Pflege werden nur zum Teil abgedeckt. Wer die gewohnte Lebensqualität auch im Pflegefall bewahren will, muss meist das eigene Ersparte angreifen. Reicht das eigene Vermögen nicht zur Abdeckung der Pflegekosten, kann der Staat auch Familienangehörige zur Kasse bitten.

 

Gewohnte Lebensqualität auch im Pflegefall


Die Pflegerente schließt die Lücke zwischen der Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung und dem tatsächlichen Finanzbedarf im Pflegefall. In der Regel geschieht dies in Form einer lebenslangen Altersrente, die ausgezahlt wird, sobald die Pflegebedürftigkeit festgestellt wird. Als Grundlage werden entweder die staatlich definierten Pflegestufen oder aber individuelle Pflegeklassen herangezogen. Alternativ kann oft auch die Auszahlung einer festen Versicherungssumme vereinbart werden, für den Fall, dass Sie das angesparte Geld für dringendere finanzielle Verpflichtungen nutzen wollen oder müssen.


Warum versichern?

Bereits heute ist absehbar, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung kaum zur Deckung der Pflegekosten reichen werden. Wer auch im Pflegefall seine finanzielle Unabhängigkeit sichern will, ohne dass das eigene Vermögen bzw. das der nächsten Angehörigen angetastet wird, ist mit einer Entscheidung für die Pflegerente auf der sicheren Seite.

Wir empfehlen diese Form der Absicherung allen Menschen, die ihre Ersparnisse vor den hohen Kosten einer altersbedingten Pflegebedürftigkeit schützen wollen und eine gesunde Skepsis gegenüber den staatlichen Leistungsträgern hegen. So ist ein Leben in Würde auch dann gewährleistet, wenn eine Pflege durch die eigenen Angehörigen nicht möglich ist.


Was, wann und wie sie leistet

Grundleistung der Pflegerente ist die Zahlung eines monatlichen Festbetrags zur Abdeckung einer möglichen Versorgungslücke bei Eintritt des Pflegefalls. Die Höhe der Rentenzahlung ist abhängig vom Grad der festgestellten Pflegebedürftigkeit. Darüber hinaus bieten die Versicherer zahlreiche Varianten an, etwa die Kombination mit einer Rentenversicherung, die nach Ablauf der Ansparzeit in eine Pflegerentenversicherung umgewandelt werden kann. Auch die Ergänzung um eine kapitalbildende Komponente ist oft möglich. Im Bedarfsfall kann dann der angesparte Betrag als Komplettbetrag abgerufen werden.

 

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... das garantiert individuelle und kompetente Beratung.


In Deutschland gibt es zur Zeit über 800 Versicherungsträger. Haben Sie da noch den Überblick?

Oder fragen auch Sie sich des Öfteren: Welche Versicherung bietet welche Police zu welchem Tarif an?
Sind die Policen auch für mich als ApothekerIn geeignet? Werde ich kompetent beraten?
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Als unabhängiger Versicherungsmakler, der sich auf Ihren Berufsstand spezialisiert hat, können wir Ihnen die besten und umfangreichsten Policen im Rahmen von Gruppenversicherungsverträgen anbieten. Sorgfältig ausgewählt und auf Ihre Bedürfnisse als ApothekerIn zugeschnitten.

Leistungen

Privat vorsorgen schafft Sicherheit - Pflegerentenversicherung

 

Immer mehr Menschen sind im Alter aus Gründen der Pflegebedürftigkeit auf Hilfe fremder Personen, Hilfe von Familienangehörigen angewiesen. In etwa 30 Jahren werden aufgrund der demographischen Entwicklung bereits doppelt so viele Menschen Pflegehilfe benötigen. Man kann davon ausgehen, dass die gesetzliche Pflegeversicherung dann nur noch, ähnlich der gesetzlichen Rentenversicherung, als Grundversorgung dienen kann, private Zusatzvorsorge ist daher dringend anzuraten. Die private Pflegerentenversicherung zahlt bei Eintritt des Versicherungsfalls - der Pflegebedürftigkeit - eine monatliche Rente und schließt somit eine wichtige Versorgungslücke im Alter.

 

Ein Beispiel:


Leistungen der IDEAL PflegeRente

Bei der IDEAL PflegeRente besteht die Möglichkeit, aus drei Produktlinien zu wählen:

IDEAL PflegeRente Basis / IDEAL PflegeRente kompakt
Absicherung der Schwerstpflegebedürftigkeit (Pflegestufe III)
Die vereinbarte Pflegerente wird zu 100 % bei Schwerstpflegebedürftigkeit (Pflegestufe III) der Versicherten Person gezahlt.

IDEAL PflegeRente Klassik
Absicherung der Schwerst- und Schwerpflegebedürftigkeit (Pflegestufe III und II)

Die Pflegerente wird bereits ab Eintritt der Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftigkeit) gezahlt wird. In diesem Fall werden 50 % der vereinbarten Pflegerente in Pflegestufe II und 100 % der vereinbarten Pflegerente in Pflegestufe III fällig.

IDEAL PflegeRente Exklusiv
Absicherung der Schwerst- , Schwer- und erheblichen Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe III, II und I)
Zusätzlich zur finanziellen Absicherung nach Pflegestufe III (100 % der vereinbarten Pflegerente) und II (50 % der vereinbarten Pflegerente) wird die Leistung für die Pflegestufe I (25 % der vereinbarten Pflegerente) versichert.

Zu der jeweiligen Pflegerente kommt die Überschuss-Beteiligung hinzu. Während des Pflegerentenbezugs sind keine Beiträge zu leisten.

Sofortleistung (optional)
Die Sofortleistung wird bei Eintritt der versicherten Pflegestufe gezahlt und steht zur freien Verfügung.
Die Sofortleistung ist nicht zweckgebunden. 

Bei Pflegestufe I:

6 mal 25 % der vereinbarten Pflegerente

Bei Pflegestufe II

6 mal 50 % der vereinbarten Pflegerente

Bei Pflegestufe III:

6 mal 100 % der vereinbarten Pflegerente

Bei einer späteren Höherstufung wird die Differenz zwischen der Sofortleistung der entsprechenden Pflegestufe und der bereits erhaltenen Sofortleistung gezahlt!

Todesfallleistung (optional) bei laufenden Beiträgen
Im Todesfall vor Erreichen einer Pflegestufe wird in der Produktlinie Exklusiv die Summe der gezahlten Beiträge, aber maximal 6 x 100 % der vereinbarten Pflegerente der Pflegestufe III an die Erben ausgezahlt.

Todesfallleistung (optional) bei Einmalbeiträgen
Die Höhe der Todesfallleistung entspricht im 1. Versicherungsjahr dem Einmalbeitrag und fällt ab dem 2. Versicherungsjahr gleichmäßig bis zum Endalter 85.

Nachversicherungsgarantie
Der Kunde hat die Möglichkeit - bei bestimmten Ereignissen - seine IDEAL PflegeRente ohne Gesundheitsfragen um bis zu 20 % zu erhöhen. Die Ereignisse sind:

  • Tod des Partners
  • Pflegebedürftigkeit des Partners
  • Absenken der Plus-Rente seitens der IDEAL

Bei Eintritt nicht versicherter Pflegestufen wird aus der Pflegerentenversicherung keine Leistung fällig.

Überschuss-Beteiligung
Die jährlich zugewiesenen Überschüsse werden zur Bildung einer Bonusrente verwendet. Mit der erstmaligen Zahlung der Pflegerente wird zusätzlich ein Schluss-Überschuss in Form einer Plus-Rente gewährt. Diese wird zusammen mit der Pflegerente und der Bonusrente ausgezahlt. Der aktuelle Stand des Überschuss-Guthabens kann aus der „Mitteilung der Wertentwicklung" ersehen werden. Diese erhalten Sie erstmals vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung. Danach wird sie dem Versicherungsnehmer jährlich zugeschickt. Das Beispiel für die Entwicklung der künftigen Überschüsse in der „Mitteilung der Wertentwicklung" ist unverbindlich. Eine Garantie, dass Überschüsse in der dort dargestellten Höhe entstehen, übernehmen wir nicht.


Zusätzlich finden Sie hier folgende Informationen zur Pflege-Rente

 

Unsere Verpflichtung für Ihre Zukunft und Sicherheit


Unabhängig und kompetent

Als unabhängiges Unternehmen nehmen wir Ihre Interessen als Apotheker In wahr. Wir sind an keine Versicherungsgesellschaft gebunden und achten zum einen darauf, dass das Preisleistungsverhältnis stimmt, zum anderen auf langfristige Sicherheit, indem Versicherungsverträge ausschließlich bei namhaften Versicherungsgesellschaften speziell mit Gruppen- und Rahmenverträgen platziert werden.

Professionelles Risiko-Management
In den einzelnen Versicherungssparten ergeben sich zum Teil sehr unterschiedliche Leistungsbedingungen. Bei unseren Vorschlägen achten wir insbesondere auch darauf, dass neben einem günstigen Preis ein guter und umfangreicher Versicherungsschutz erreicht wird. Mit modernster Software und unserer langjährigen Erfahrung finden wir für Sie das beste Angebot.

Prämien

Bleiben Sie im Pflegefall unabhängig

 

Wussten Sie, dass die gesetzlichen Leistungen bei weitem nicht ausreichen um zu Hause gepflegt zu werden oder die Kosten für ein Pflegeheim zu zahlen? Ihr lang angespartes Vermögen - und das Ihrer Kinder - ist dann schnell verbraucht.

Als Apothekerin oder Apotheker sind Sie bei der ApoRisk® in guten Händen - und in bester Gesellschaft: Durch unsere Gruppenversicherungstarife speziell für Apotheker stehen Ihnen besonders wertvolle Leistungen zu.

Namhafte Standesorganisationen_Rahmenvertrag

Vorteile der Gruppenversicherung sind:

  • Ermäßigte Beiträge im Vergleich zur Einzelversicherung
  • Keine Wartezeiten (sofortiger Versicherungsschutz)
  • In der Regel Annahmegarantie
  • Gleiche Bedingungen auch für Familienangehörige

 

Tarifrechner Pflege-Rente 40 Plus


Sie können Ihre Beiträge und Leistungen für die Pflege-Renteversicherung online errechnen und Ihre Berechnungen direkt abschließen.

» Pflege-Rente 40 Plus - Ideal Vesicherung


Als unabhängige Versicherungsmakler stellen wir alle Angebote der Versicherer für Sie auf den Prüfstand. Wir untersuchen dabei nicht nur die vordergründigen Aspekte, die oft in den Medien publiziert werden, sondern auch das „Kleingedruckte", das in der werblichen Darstellung so oft unter den Tisch fällt.

Unsere intensive Analyse entlarvt auch diejenigen Tarife, die besonders günstig zu sein scheinen, in denen aber nur ein realitätsferner Sonderfall „schöngerechnet" wird, um Sie als Kunden zu gewinnen. Das Ergebnis aus der Auswertung von Leistungen, Bedingungen und Tarifen ist eine stets aktuelle Vorschlagsliste zu allen Versicherungsbereichen, die Ihnen helfen soll, Ihren Weg durch den Versicherungs-Dschungel zu finden. Gerne erläutern wir Ihnen unsere Auswahl- und Bewertungsmaßstäbe in einem persönlichen Gespräch, am besten anhand Ihrer persönlichen Aufgabenstellung.

* Unsere Referenzen weisen wir Ihnen produktbezogen gerne im Einzelnen nach.

 

Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an 0800. 919 0000 oder
faxen Sie uns unter 0800. 919 66666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen oder
Antragsformulare zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits über 4.900 Apotheker Innen in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

Beratung

Erfahren Sie mehr über unsere umfassenden Beratungskonzepte
für einen Rundumschutz im geschäftlichen und privaten Bereich.

 

Nehmen Sie doch für Ihren Wechsel einfach unseren Beratungs-Service in Anspruch!
Rufen Sie uns an 0800. 919 0000 oder faxen Sie uns 0800. 919 6666

Oder senden Sie uns eine E-Mail: info@aporisk.de
Wir freuen uns darauf, Sie bald als einen zufriedenen Kunden begrüßen zu dürfen!

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Es findet bei uns kein Adressenhandel bzw. auch kein Adressenverkauf statt!

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Arslan Günder

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