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VergleichsrechnerFlottenversicherung

 

Die Flottenversicherung ist ein Rahmenvertrag zwischen einem Unternehmen und Versicherer mit dem die gesamte Fahrzeugflotte (z.B. KFZ-Flotte) versichert wird. Leistungen in der Flottenversicherung sind z.B. Haftpflicht, Kasko- und Insassenunfallschutz. Veränderung im Fuhrparkbestand sind dem Versicherer anzuzeigen. Mit der Anzeige ist grundsätzlich der Deckungsumfang entsprechend angepasst.

Die Verwaltung der Flottenversicherung ist für den Versicherer kostengünstiger. Deshalb sind die Prämien zur Flottenversicherung geringer als bei Abschluss von Einzelverträgen für jedes Fahrzeug.

Zur Vermeidung von Interessenkonflikten ist es üblich, eine etwaige Verkehrsrechtsschutzversicherung nicht in die Flottenversicherung einzubeziehen, sondern bei einem anderen Versicherer abzuschliessen.

 

Autoversicherung


Unter einer Autoversicherung werden umgangssprachlich verschiedene Versicherungen aus dem Umfeld eines Pkw verstanden. Neben der Versicherung von Pkw zählt auch die Versicherung von anderen motorisierten Fahrzeugen zum Umfang der Autoversicherung.

Zu den üblichen Versicherungen rund um das Auto/Fahrzeug gehören:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Kaskoversicherung (Teilkasko/Vollkasko)
  • Schutzbrief
  • Insassenunfallversicherung
  • Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gehört in Deutschland, wie in den meisten Ländern, zu den Pflichtversicherungen und dient dem finanziellen Schutz von Unfallgeschädigten. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs muss eine Haftpflichtversicherung abschließen, um ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr bewegen zu dürfen (§4 PflVersG). Die anderen Versicherungsarten sind freiwillig.

 

Kfz-Haftpflichtversicherung


Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine (für zulassungspflichtige Fahrzeuge) gesetzlich vorgeschriebene Versicherung (Pflichtversicherung), welche die Schadensersatzansprüche deckt, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstehen. Der Schaden kann beispielsweise durch einen Verkehrsunfall entstehen, an dem der Fahrer eines Kfz des Versicherten die Schuld trägt oder für dessen Folgen er verschuldensunabhängig einzustehen hat.

Das Kraftfahrzeug-Haftplichtversicherungsrecht ist in der Europäischen Union weitgehend vereinheitlicht, allerdings weichen die Höchst-Schadenssummen in den EU-Staaten noch erheblich voneinander ab.


Kaskoversicherung


Die Kaskoversicherung (von spanisch casco: Schiffsrumpf), auch Fahrzeugversicherung genannt, ist eine Versicherung gegen Schäden am Fahrzeug des Versicherten. Im Gegensatz etwa zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung in Deutschland, Österreich und der Schweiz keine Pflichtversicherung. Sie kommt auf für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs. Man unterscheidet die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung.


Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung ist eine Versicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Sie bietet einen zusätzlichen Schutz zur Kfz-Haftpflichtversicherung.

Durch eine Teilkaskoversicherung ist man in folgenden Fällen versichert:

  • Brand oder Explosion
  • Diebstahl inklusive Einbruchteilediebstahl
  • Raub
  • unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind. Die Anerkennung eines Unwetterschadens bedarf der Bestätigung durch ein Wetteramt.
  • Zusammenstoß mit Haarwild, während das Fahrzeug in Bewegung ist. Hierbei ist zu beachten, dass dies nur für Haarwild nach dem BJagdG gilt. Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat z. B. entschieden, dass ein Zusammenstoß mit einem Rentier in Finnland keinen Kaskoschaden darstellt, da Rentiere nicht unter das BJagdG fallen (OLG Frankfurt/M. 25. Juni 2003 - 7 U 190/02: Haarwild/Begriff und Beweis des Zusammenstoßes).
  • Glasbruchschäden
  • Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden)
  • Marderbiss ohne Folgeschäden

Bei den einzelnen Versicherungsunternehmen kann dieser Leistungskatalog teilweise modifiziert sein; so haben manche Versicherer den Begriff Haarwild um Pferde, Kühe, Schafe und Ziegen erweitert. Des Weiteren sind Einschränkungen wie alle Wirbeltiere oder Vögel geläufig. Allerdings bieten nur Versicherungen mit dem Wortlaut „Alle Tiere" einen umfassenden Schutz im Falle eines Unfalles mit Tieren.

Die Jahresbeiträge der Teilkaskoversicherung richten sich beim PKW nach der Typenklassen-Einstufung. Bei der Teilkaskoversicherung wird (im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung) kein Schadenfreiheitsrabatt berücksichtigt. Die Höhe des Beitrags hängt unter anderem vom Fahrzeugtyp (Typklasse) und vom Ort, an dem das Fahrzeug angemeldet ist (Regionalklasse), ab. Auch hier werden inzwischen weitere Merkmale beitragsbeeinflussend benutzt, z. B. durchschnittliche jährliche Kilometerleistung, Fahrzeugalter, Alter des Versicherungsnehmers bzw. des jüngsten Fahrers.

Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung (im Schadensfall bezahlt der Kunde einen Teil des Schadens selbst) ist der Versicherungsschutz zu niedrigeren Prämien erhältlich.


Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatz-Versicherung zur Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt ebenfalls nur Schäden ab, die am eigenen Kraftfahrzeug entstehen und schließt die Teilkaskoversicherung mit ein. Dabei handelt es sich rechtlich nicht um zwei eigenständige Vertragsteile mit deren Bedingungen. Dies hat verschiedene positive Auswirkungen:

  • Der anteilige Beitrag zur Teilkasko wird durch einen eventuell vorhandenen Schadenfreiheitsrabatt ebenfalls reduziert. So konnte bis zur Kaskoreform 2003 z. B. bei einem hohen Schadenfreiheitsrabatt die Vollkaskoversicherung teilweise günstiger als eine reine Teilkasko sein. Dieses nannte man Organikbruch.
  • Schäden, die in den Bereich der Teilkaskoversicherung fallen, führen nicht zur Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes.


In der Vollkaskoversicherung sind in Ergänzung zur Teilkaskoversicherung folgende Schäden versichert:

  • Vandalismus Mut- und/oder böswillige Beschädigung des Kraftfahrzeuges durch Fremde
  • Unfallschäden am eigenen Kraftfahrzeug
  • selbstverschuldete Unfälle
  • wenn der Unfallverursacher nicht zu ermitteln ist (Fahrerflucht)
  • wenn wegen fehlendem Versicherungsschutz keine Haftpflichtversicherung eintritt und der Unfallgegner zahlungsunfähig ist
    (in der Schweiz gibt es für solche Fälle einen "Nationalen Garantiefonds")
  • wenn der Schadenverursacher nicht haftbar zu machen ist (zum Beispiel bei Schäden durch nicht deliktfähige Kinder)

Weitere Berechnungsmerkmale für die Beiträge (Versicherungsprämien) sind neben dem SF-Rabatt auch die Höhe der Selbstbeteiligung, die Typenklasseneinstufung und die Regionalklasse des Fahrzeugs bzw. des Wohnortes.

Mit Abschließen einer Vollkaskoversicherung gehen bestimmte Pflichten einher.

ständige Pflichten:

  • Verwendungszweck des Kraftfahrzeuges muss gesetzeskonform sein
  • unberechtigter Gebrauch des Kraftfahrzeuges muss verhindert werden
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis führt zu Zahlungsweigerung seitens der Versicherung

Pflichten im Schadensfall:

  • Schadenanzeige an die Versicherung (innerhalb einer Woche)
  • Pflicht zur Aufklärung des Unfallhergangs
  • Pflicht zur Schadensminderung (Beispiel: Nach einem Glasbruch durch Abdeckung der Scheibe das Eindringen von Regenwasser zu verhindern.)

 

Schutzbrief für Kraftfahrzeuge


Der Schutzbrief ist die Bezeichnung für ein Produkt aus dem Kfz-Versicherungswesen. Der Versicherungsnehmer erhält durch den Versicherer Hilfe für das versicherte Fahrzeug im Falle einer Panne, eines Unfalls oder eines Diebstahls oder auch für sich selbst, wenn er sich auf einer Reise ohne sein versichertes Fahrzeug befindet.

Der älteste Schutzbrief-Versicherer in Deutschland ist der ADAC, dort beinhaltet die Mitgliedschaft im Verein auch Grundleistungen wie Pannenhilfe und Abschleppen. Eine Schutzbrief-Versicherung muss beim ADAC zusätzlich abgeschlossen werden.

In Österreich bietet z. B. der Automobilclub ÖAMTC eine Schutzbrief-Versicherung an.

Mittlerweile bieten die meisten Kfz-Versicherer auch einen optionalen Schutzbrief in der Kfz-Haftpflichtversicherung an, oder es werden Alternativprodukte zu den Leistungen der Automobilclubs angeboten. Auch sagen manche Kfz-Vertragswerkstätten ähnliche Leistungen (sog. Mobilitätsgarantien) zu.


Leistungen

Die Leistungen sind von Versicherung zu Versicherung im Wesentlichen gleich, variieren aber stark im Detail.

Pannenhilfe: Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des versicherten Fahrzeuges am Pannen- oder Unfallort.
Abschleppen: Transport des ausgefallenen KFZ in die nächste Werkstatt.
Bergen: Das Fahrzeug wird wieder auf die befestigte Fahrbahn gehoben/gebracht. Meist unbegrenzt versichert.
Weiter- und Rückfahrt: Transport der (berechtigten) Insassen zum Zielort und zurück zum reparierten Fahrzeug. Mögliche Varianten in Reihenfolge der Häufigkeit: Mietwagen, Bahn, Flug.
Fahrzeug-Rücktransport (Pick-up): Das ausgefallene KFZ wird in die Werkstatt am Heimatort gebracht (unbegrenzt versichert, meist nur aus dem Ausland). Im Inland wird die Variante des Rücktransports von Fahrzeug und Insassen mit speziellen Abschleppfahrzeugen angeboten.
Ersatzteil-Versand: Der Versicherer organisiert die Beschaffung und den Versand eines benötigten Ersatzteils, das im Ausland nicht zu bekommen ist (unbegrenzt versichert, meist nur aus dem Ausland).
Ersatzfahrer: Stellung eines Ersatzfahrers bei Fahrerausfall durch Krankheit/Unfall.
Fahrzeugunterstellung: Standkosten bis zur Wiederherstellung des KFZ.
Übernachtungskosten: Hotelkosten für alle berechtigte Insassen bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft .
Sonstiges: Routenplanung, Kostenerstattung für Selbstorganisiertes, Nutzungsausfall, Verzollung/Verschrottung, organisatorische Leistungen ohne Kostenübernahme (Assistance-Leistungen).

 

Insassenunfallversicherung


Die Insassenunfallversicherung bietet im Gegensatz zur allgemeinen Unfallversicherung Versicherungsschutz nur für Unfälle, welche die versicherten Personen beim rechtmäßigen Gebrauch eines versicherten Kraftfahrzeuges erleiden. Da nur der so definierte Ausschnitt aller denkbaren Lebensbereiche versichert ist, sind die Prämien regelmäßig deutlich niedriger kalkuliert, als bei der Allgemeinen Unfallversicherung.

Die Versicherungsunternehmen bieten die Insassenunfallversicherung hauptsächlich als Pauschalsystem an; möglich ist auch die Versicherung nach der Anzahl von Plätzen oder Personen.

Beim Pauschalsystem sind alle berechtigten Insassen pauschal mitversichert; auf jeden versicherten Insassen entfällt im Schadenfall ein der Anzahl der Versicherten entsprechender Teilbetrag der im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungssumme. Beispiel: Verunglückt ein mit fünf Insassen besetzter PKW und beträgt die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme 100.000,00 EUR, so ist jeder Insasse mit 20.000,00 EUR versichert. Um der Gefahr zu geringen Versicherungsschutzes entgegenzuwirken, ist in den Versicherungsbedingungen für die KFZ-Unfallversicherung vieler Versicherungsgesellschaften vorgesehen, dass sich die Versicherungssumme bei Vorhandensein von mehr als einem Versicherten um 50% erhöht.

 

Rechtsschutzversicherung


Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Individualversicherung, bei der das Kostenrisiko eines Rechtsstreites versichert wird. Sie wird sowohl für Privatpersonen, als auch für Unternehmen angeboten. Die Rechtsschutzversicherung gilt nicht für alle Rechtsgebiete, sondern ist nach dem Grundsatz der Spezialität des Versichertenrisikos aufgebaut.


Leistungsumfang

Ohne Deckungsbegrenzung oder bis zu der im Vertrag vereinbarten Deckungssumme (im Regelfall 250.000 € je Rechtsschutzfall in der Regel ausreichend zum Durchschreiten von zwei Instanzen) übernehmen die Rechtsschutzversicherer folgende Kosten:

die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherten frei wählbaren Rechtsanwaltes
Zeugengelder/Sachverständigenhonorare
Gerichtskosten
Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese übernehmen muss.
Auch Strafkautionen - in der Regel bis zu 50.000 Euro - werden übernommen, um den Versicherungsnehmer vor dem Strafvollzug zu schützen. Nicht übernommen werden Geldstrafen und Bußgelder.

Überwiegend werden Selbstbeteiligungen vereinbart; typische Selbstbehaltshöhen sind 150 bis 250 Euro je Rechtsschutzfall. Ob durch eine geringe Mehrprämie die Selbstbeteiligung auszuschließen ist, sollte bei Vertragsabschluss geklärt werden.

Der Versicherungsschutz gilt europaweit und auch in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, die nicht zu Europa gehören (Algerien, Marokko, usw.), zudem auf den Azoren und kanarischen Inseln sowie Madeira. Viele Gesellschaften bieten bei bis zu sechswöchigen Auslandsaufenthalten auch weltweiten Versicherungsschutz. In diesen Fällen gilt häufig ein eingeschränkter Versicherungsschutz, z. B. werden ausschließlich eigene Anwaltsgebühren bis zum dreifachen der Kosten eines deutschen Rechtsanwalts übernommen - die Versicherungssumme ist auf regelmäßig 30.000 Euro beschränkt.

Für fast alle Leistungsarten besteht Versicherungsschutz erst nach Ablauf einer „Wartezeit" von drei Monaten nach Versicherungsbeginn.


Leistungsfall

Voraussetzung der Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung ist immer das Vorliegen eines Rechtsschutzfalles. Darunter versteht man „den tatsächlichen oder behaupteten Verstoß gegen Rechtspflichten". Daher ist z. B. die vorbeugende Rechtsberatung noch nicht von der Versicherung erfasst.

Die Versicherer prüfen darüber hinaus, ob die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und ob dem Versicherten kein schuldhaftes Handeln zur Last gelegt wird.

» zum Rechtsschutz-Bereich

 

Dienstreisekasko-Versicherung


Im Geschäftsalltag kommt es sehr häufig vor, dass Arbeitnehmer ihr privates Fahrzeug im Auftrag oder auch mit Billigung des Arbeitgebers für Dienstfahrten einsetzen. Kommt es bei einer solchen Fahrt zu einem Unfall, so muss der Arbeitgeber - unabhängig von der Schuldfrage - die dabei entstandenen Schäden ersetzen. Um dieses Haftungsrisiko abzusichern und sich somit von eventuellen Ersatzansprüchen zu befreien, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, eine Dienstreise-Kaskoversicherung abzuschließen.

» zum Dienstreisekasko-Bereich

 

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Leistungen

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Als Unternehmer achten Sie bei der Versicherung des Fuhrparks aber nicht nur auf höchste Qualität sondern auch auf ein günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis. Unsere Experten wissen, worauf es ankommt und bieten Ihnen individuell auf Ihren Bedarf zugeschnittene Sonderdeckungskonzepte mit sinnvollen Deckungserweiterungen - und das alles äußerst preiswert.
Ihre Kraftfahrtversicherungen werden von Spezialisten betreut, die sich ausschließlich um den gewerblichen Kraftfahrzeugbereich kümmern.

Die besonderen Vorteile der ApoRisk-Parner Flottenversicherung

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Leistungs-Update-Garantie: Wenn in Folgejahren in Neugeschäftstarifen Leistungsverbesserungen eingeführt werden, gelten diese auch für Ihren Versicherungsvertrag.

 

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Versicherungsumfang:

Ihr Versicherungsschutz besteht aus:

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  • Vollkasko mit 500,00 EUR Selbstbeteiligung inklusive Teilkasko mit 150,00 EUR Selbstbeteiligung
  • Alternativ nur Teilkasko mit 150,00 EUR Selbstbeteiligung
  • Oder ohne eine Kaskoversicherung

Vereinfachtes Antragsverfahren:

Ein Rahmenvertrag bietet Ihnen umfangreichen Versicherungsschutz für Ihren Fuhrpark und erleichtert Ihren administrativen Aufwand:
Versicherungsschutz und Beitragszahlung für den gesamten Fuhrpark sind geregelt, ohne daß es zusätzlicher Antragstellungen, Deckungszusagen oder Einzelvereinbarungen bedarf.
Wenn Sie ein neues Fahrzeug angeschafft haben, reichen Sie uns einfach eine Kopie des Kfz-Briefs bzw. Kfz-Scheins sowie der Anschaffungsrechnung ein.

Deckungserweiterungen:

Zusätzlich bietet der Rahmenvertrag

  • Deckungserweiterungen in der Haftpflichtversicherung
  • Deckungserweiterungen in der Kaskoversicherung

die über die Allgemeinen Versicherungsbedingungen hinaus gehen.

*
Leistungs-Update-Garantie: Wenn in Folgejahren in Neugeschäftstarifen Leistungsverbesserungen eingeführt werden, gelten diese auch für Ihren Versicherungsvertrag.

 

Die beste Kfz-Versicherung der Zukunft können Sie schon heute abschließen.


Auf die Sicherheit, Kompetenz und Flexibilität der ApoRisk-Partner können Sie sich verlassen: Die ApoRisk-Partner gehört seit Jahren zu den größten und preiswertesten Autoversicherern Deutschlands. Die Kfz-Versicherung KLASSIK-GARANT bietet überdurchschnittlich hohe Leistungen zu günstigen Beiträgen. Und mit unserer einzigartigen Leistungs-Update-Garantie erhalten Sie automatisch und kostenfrei alle verbesserten Leistungen, die wir für dieses Produkt einführen.

ApoRisk KLASSIK-GARANT

  • Garantiert hervorragende Leistungen
  • Einzigartige Leistungs-Update-Garantie
  • Individuelle Zusatzleistungen
  • Optimalen Schadenservice Easy Drive
  • Schnelle und unbürokratische Schadenregulierung
    24 - Stunden-Service (auch an Sonn- und Feiertagen)  

Eine ausgezeichnete Versicherung.
Die ApoRisk bietet Ihnen Leistungen, die über das Übliche hinausgehen - und das zu einem besonders
günstigen Preis. Kein Wunder, dass KLASSIK-GARANT nicht nur in Vergleichstests Spitzenplätze
belegt, sondern auch von ApoRisk und Verbraucherschützern empfohlen wird.

 

ApoRisk KLASSIK-GARANT
Unsere Leistungen sind Ihre Vorteile


Kfz-Haftpflichtversicherung

  • Versicherungssumme wahlweise 50 oder 100 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (max. 12 Mio. EUR je geschädigte Person)
  • Inklusive Mallorca-Police
  • NEU: inklusive Umweltschadensversicherung
  • Inklusive Rabattretter für Pkw


Kfz-Kaskoversicherung

  • Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit
  • Ersatz zum Neuwert bis 14 Monate nach Erstzulassung
  • Mitversicherung von Schäden durch Tierbisse inkl. Folgeschäden bis 2.000 EUR
  • Mitversicherung von Zusammenstößen mit Tieren aller Art
  • Übernahme der Entsorgungs- und Zulassungskosten
  • NEU: Sonderausstattung beitragsfrei mitversichert
  • NEU: Kaufpreisentschädigung für gebrauchte Pkw bis 14 Monate nach Erwerb
  • Verzicht auf Abzug „neu für alt" bei Pkw und Krafträdern
  • Rabattretter in der Vollkasko für Pkw

 

Leistungs-Update-Garantie
Garantiert das Beste.


ApoRisk KLASSIK-GARANT steht für garantiert hervorragende Leistungen. Und damit das auch so bleibt, erhalten Sie durch unsere Leistungs-Update-Garantie automatisch die verbesserten Leistungen, die wir künftig für dieses Produkt einführen. So ist Ihre Autoversicherung immer auf dem neuesten Stand. Das Beste: Es kostet Sie keinen Cent mehr.

 

Individuelle Zusatzleistungen
Einfach mehr.


Schutzbrief (PLUS)

Die ApoRisk-Partner Schutzbriefleistungen bieten schnelle Hilfe und finanziellen Schutz bei Pannen, Unfällen, Diebstahl und Erkrankungen. mehr Infos

Verkehrs-Rechtsschutz
Der Verkehrs-Rechtsschutz übernimmt Kosten, die zur Wahrnehmung von rechtlichen Interessen aufgewendet werden müssen. mehr Infos

Fahrer-Unfallversicherung
Ihre Kfz-Haftpflicht kommt im Falle eines von Ihnen verschuldeten Unfalls für die Schäden der anderen Beteiligten auf. Doch wer kümmert sich um Sie - und im schlimmsten Fall um Ihre Hinterbliebenen? Mit der Fahrer-Unfallversicherung der ApoRisk-Parner können Sie diese Versicherungslücke schließen.

Auslandschutz
Die Versicherungssummen sind in anderen Ländern oft niedriger als in Deutschland. Daher können auch unverschuldete Unfälle im Ausland teuer werden. Der Auslandschutz sichert dann eine Entschädigung nach deutschem Recht. Die Ansprüche können direkt bei der ApoRisk-Parner geltend gemacht werden.

Rabattschutz
Mit dem Rabattschutz gilt: Einmal ist keinmal. Im Klartext: Pro Versicherungsjahr behandeln wir einen belastenden Schaden so, als sei er gar nicht passiert. Ihr Vertrag wird trotzdem im Folgejahr in die nächst bessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft. mehr Infos

GAP-Deckung
Leasing-/Kreditnehmer müssen bei einem Diebstahl oder Totalschaden die Restforderung aus dem Finanzierungsvertrag an den Leasing-/ Kreditgeber zahlen. Und dieser liegt oft weit über dem Wiederbeschaffungswert, der von der Kaskoversicherung ersetzt wird. Die ApoRisk-Parner GAP-Deckung übernimmt den Differenzbetrag, damit der Leasing-/Kreditnehmer nicht selbst für diese Kosten aufkommen muss.

Kasko-Zusatzpaket EXKLUSIV
Für alle, die noch mehr Sicherheit wünschen, bieten wir für Pkw ein Kasko-Zusatzpaket. Versichert sind folgende Leistungen:

  • Verlängerung der Neuwertentschädigung auf 18 Monate
  • Kein Abzug "neu für alt" auch für Autoradios, Navigationsgeräte, etc.
  • Austausch von Schlössern nach Schlüssel-Diebstahl oder -Raub (nicht aus Pkw)
  • Versicherungsschutz während des Transports auf einer Fähre
  • Mitversicherung von Unterschlagung (z. B. durch einen Kaufinteressenten während einer Probefahrt)

Insassen-Unfallversicherung
Kommen Fahrer oder Mitfahrer bei einem Unfall zu Schaden, werden verletzt oder getötet, tritt die Insassen-Unfallversicherung ein. Unabhängig davon, wer diesen Unfall verursacht hat.

 

Schadenservice Easy Drive

Mit Schadenservice EASY DRIVE gut aufgehoben

Bei einem Kaskoschaden an Ihrem Pkw in Deutschland bietet Ihnen Easy Drive alle Vorteile eines servicestarken Versicherers. Sie können sich beruhigt zurücklehnen. Denn unser Schadenservice Easy Drive sichert nach einem Unfall Ihre Mobilität in Kombination mit einer garantiert hochwertigen Reparatur in einer ApoRisk-Versicherungspartner Partnerwerkstatt.

Mobil bleiben!
Wir helfen Ihnen mobil zu bleiben. Nach einem Kaskoschaden erhalten Sie sofort einen kostenlosen Leihwagen. Das beschädigte Fahrzeug wird abgeholt und nach Beendigung der Reparatur wieder zurück gebracht.

Erstklassiger Service und garantierte Qualität!
Unser Werkstattnetz umfasst ausschließlich Werkstätten mit höchsten Qualitäts- und Service-Standards. Auf die Reparatur erhalten Sie eine Garantie von 3 Jahren - dabei wird eine eventuell noch geltende Herstellergarantie übernommen. Nach der Reparatur bekommen Sie Ihr Fahrzeug komplett gereinigt zurück.

Beiträge sparen!
Wir honorieren Ihr Vertrauen in uns mit einem Nachlass von 15 % auf Ihren Kaskobeitrag.

Der Easy Drive Service im Überblick:

  • hochwertige Reparatur in einer ApoRisk-ParnerWerkstatt unter Verwendung von Originalersatzteilen
  • kostenloser Leihwagen
  • Hol- und Bringservice
  • Fahrzeugreinigung (innen und außen)
  • 3 Jahre Garantie auf die Reparatur

Der Mobilitäts-Service gilt nicht für reine Glasbruchschäden. Bei der Behebung von Glasbruchschäden kooperieren wir mit speziellen Partnerunternehmen.

 

Zusätzlich finden Sie hier folgende Informationen zur Kraftfahrzeug-Flotten-Versicherung

 

Unsere Verpflichtung für Ihre Zukunft und Sicherheit


Unabhängig und kompetent

Als unabhängiges Unternehmen nehmen wir Ihre Interessen als Apotheker In wahr. Wir sind an keine Versicherungsgesellschaft gebunden und achten zum einen darauf, dass das Preisleistungsverhältnis stimmt, zum anderen auf langfristige Sicherheit, indem Versicherungsverträge ausschließlich bei namhaften Versicherungsgesellschaften speziell mit Gruppen- und Rahmenverträgen platziert werden.

Professionelles Risiko-Management
In den einzelnen Versicherungssparten ergeben sich zum Teil sehr unterschiedliche Leistungsbedingungen. Bei unseren Vorschlägen achten wir insbesondere auch darauf, dass neben einem günstigen Preis ein guter und umfangreicher Versicherungsschutz erreicht wird. Mit modernster Software und unserer langjährigen Erfahrung finden wir für Sie das beste Angebot.

Prämien

Für Ihre Sicherheit

 

Bei den Versicherungen der ApoRisk-Versicherungspartner profitieren Sie von einem ausgezeichneten Preis- Leistungs-Verhältnis. Die ApoRisk-Versicherungspartner Autoversicherung ist besonders günstig und den gewünschten Leistungsumfang können Sie ganz nach Ihrem individuellen Sicherheitsbedürfnis zusammenstellen. Neben der Erreichbarkeit rund um die Uhr gehört bei uns die Betreuung durch qualifizierte Mitarbeiter und eine reibungslose Schadenabwicklung zum perfekten Service dazu.

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Sie können Ihre Autoversicherung i.d.R. zum Jahresende (01.01.) mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Das heißt, die Kündigung muss spätestens am 30.11. Ihrem bisherigen Versicherer vorliegen.
Wenn Sie ein zusätzliches Fahrzeug anschaffen oder Ihr altes ersetzen, können Sie sofort zu uns wechseln.
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Übrigens: Ihre schadenfreien Jahre bleiben bei einem Wechsel zur ApoRisk-Versicherungspartner erhalten.

Gerne erarbeiten wir kostenfrei die individuelle Absicherung für Sie als Apotheker In, Ihre Familie, Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen. Wir analysieren nach Ihren Angaben sorgfältig und gewissenhaft Ihren Bedarf, ordnen ihn den Tarifstrukturen und unseren Sondervereinbarungen zu und ermitteln daraus den optimalen Versicherungsschutz und den oder die entsprechenden Versicherungspartner.

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Arslan Günder