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VergleichsrechnerBetriebliche Gruppen-Unfallversicherung

 

Die privaten Unfallversicherer bieten Arbeitgebern die Möglichkeit, für ihre Mitarbeiter eine Gruppenunfallversicherung als zusätzliche Sozialleistung für die Beschäftigten zu günstigen Beiträgen abzuschließen. Oft sind die Versicherten auch im Rahmen der betrieblichen Gruppenunfallversicherung nicht nur im Falle eines Unfalls bei der Arbeit, sondern weltweit rund um die Uhr geschützt.

Nur die private Unfallversicherung schützt umfassend vor den oft existenzbedrohenden Folgen eines schweren Unfalls. Sie ist unverzichtbar - und preiswert. Die meisten Unfälle geschehen in der Freizeit. Die gesetzliche Unfallversicherung greift hier nicht. Selbstständige und nicht Berufstätige, auch Hausfrauen oder -männer, tragen das mit einem Unfall verbundene Risiko sogar zu 100 Prozent selbst: Sie sind nicht gesetzlich unfallversichert. Nicht Berufstätige können in der Regel auch keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Das trifft übrigens auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen oft auch für ältere Berufstätige zu. Die Unfallversicherung ist hier die einzige Alternative: Ohne Gesundheitsprüfung - schützt sie vor den finanziellen Folgen von Unfällen.


Unfallversicherung: Was ist zu beachten?


Jeder Apothekenmitarbeiter ist in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Der Apotheker muss sie bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) anmelden und den vollen Beitrag bezahlen. Pflichtversichert ist dabei nicht nur der vollbeschäftigte Mitarbeiter, sondern auch die Praktikantin oder die Ferienaushilfe. Dafür hat der Mitarbeiter bei Arbeitsunfällen oder arbeitsbedingter Erkrankung einen Anspruch auf Leistungen aus der Berufsgenossenschaft (BG). Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten kann ein Mitarbeiter somit keine Schadenersatzansprüche gegenüber dem Apotheker geltend machen, er muss sich an die BG wenden.

Pausen und Umwege auf dem Arbeitsweg sind nicht versichert!

Aber die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur Unfälle und Erkrankungen ab, die ihren Ursprung im Arbeitsleben haben. So erkennt die BG nur dann einen Unfall als Arbeitsunfall an, wenn er infolge der beruflichen Tätigkeit passiert. Somit muss zum Unfallzeitpunkt in der Regel tatsächlich gearbeitet worden sein, denn Pausen sind grundsätzlich nicht versichert. Dabei ist es unerheblich, ob die Pause beispielsweise zum Mittagessen oder für die Toilettenbenutzung eingelegt wurde. Versichert ist hingegen der Weg zur Toilette oder zum Mittagessen. Bricht sich der Mitarbeiter auf einem dieser Wege ein Bein, ist somit die BG zuständig.

Unter den Versicherungsschutz fallen auch die sogenannten Wegeunfälle, die sich auf dem Weg zur Apotheke oder auf dem Rückweg ereignen. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz beginnt grundsätzlich mit dem Verlassen des Hauses. Aber auch hier fragt die BG genau nach, denn sie zahlt nicht für privat verursachte Unfälle. Fährt ein Mitarbeiter morgens auf dem Weg zur Apotheke beim Bäcker vorbei, um Brötchen zu kaufen, ist er auf diesem Umweg nicht versichert. Denn der Unfallschutz besteht nur auf den direkten Fahrten zum und vom Arbeitsplatz. Es gibt aber auch Ausnahmen: Versichert sind Umwege, um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen, oder Umwege, die entstehen, um einzelne Mitglieder einer Fahrgemeinschaften abzuholen und nach Hause zu bringen.

BG zahlt auch Rente

Kommt es zum Versicherungsfall, muss die BG „mit allen geeigneten Mitteln" für die bestmögliche Heilbehandlung und angemessene Entschädigung sorgen. Dabei steht die Wiederherstellung der Gesundheit und Arbeitskraft im Vordergrund. Ist dies nicht mehr möglich, gewährt die BG finanzielle Leistungen wie Rente an den Versicherten oder als Hinterbliebenenleistung.

 

Private Unfallversicherung


Eine private Unfallversicherung zahlt dem Versicherungsnehmer für die im Vertrag versicherte(n) Person(en) im Versicherungsfall eine Kapitalleistung und/oder eine Unfallrente. Anders als die gesetzliche Unfallversicherung, gilt der Versicherungsschutz, sofern nichts anderes vereinbart ist, für Unfälle weltweit und rund um die Uhr.

 

Unterscheidungen


Man unterscheidet Unfallversicherungen

  • gegen Einmalzahlung oder gegen laufende Beiträge
  • mit Kapitalleistung und/oder Rentenleistung

Unfallversicherungen werden teilweise mit folgenden Zusatzoptionen angeboten

  • mit Progression bei höheren Invaliditätsgraden
  • mit verbesserter Gliedertaxe
  • mit Beitragsrückerstattung (Beitragsrückgewähr)

In vielen Fällen werden zusätzliche Leistungen mitversichert

  • (Unfall-)Todesfall
  • Krankenhaustagegeld
  • Kosmetische Operationen
  • Bergungskosten
  • Kurkostenbeihilfe
  • Sofortleistung bei schweren Verletzungen
  • Leistungen bei Knochenbrüchen

Darüber hinaus unterscheidet sich der konkrete Leistungsumfang der verschiedenen Versicherungsgesellschaften teils erheblich. Vielerorts läßt sich der Versicherungsschutz gegen Prämienerhöhung erweitern. So kann mitunter eine sogenannte Ökoleistung mitversichert werden, die bei Unfällen während der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel aufkommt. Oft bestehen auch Leistungseinschränkungen, wie etwa bei alkoholbedingten (Verkehrs-)Unfällen, oder es gelten unterschiedlich

 

Versicherungsfall


Versicherungsfall in der privaten Unfallversicherung ist der Unfall. Wesensmerkmale des Unfalles im Sinne der Versicherung sind das plötzlich von außen auf den Versicherten wirkende Unfallereignis und die dadurch verursachte Verletzung. Die übliche Definition des Unfallbegriffes lautet: Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine längerdauernde oder bleibende Gesundheitsschädigung erleidet.

In aller Regel bieten die Unfallversicherer darüber hinaus Versicherungsschutz an für Fälle, in denen aufgrund einer erhöhten Kraftanstrengung - also ohne plötzliche Einwirkung von außen - an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Kapseln oder Bänder zerreißen. So liegt ein Unfall im Sinne dieser erweiterten Definition auch vor, wenn die versicherte Person ein schweres Möbelstück anhebt und durch die dabei aufgewendete erhöhte Muskelkraft die Bizepssehne reißt, wohingegen die häufig eintretenden Bandscheibenschädigungen (z.B. Diskusprolaps) zumeist nicht versichert sind.

Manche Versicherer bieten an, den Versicherungsschutz aufgrund besonderer Bedingungen um weitere Fälle zu erweitern. Hierdurch können z. B. auch tauchtypische Erkrankungen (sogenannte Caissonkrankheit) oder das erstmalige Auftreten bestimmter Erkrankungen wie Herzinfarkt oder Krebserkrankung einem Unfall gleichgestellt werden.

 

Versicherungsleistung


Die Kernleistung der Unfallversicherung zielt auf die finanzielle Absicherung im Falle einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit als Unfallfolge (Invalidität) hin. Die Absicherung erfolgt in der Regel in Form einer einmaligen Kapitalzahlung oder als lebenslange Rente. Durch Progressionsvereinbarungen kann sichergestellt werden, dass die Höhe der Invaliditätsleistung bei höheren Invaliditätsgraden überproportional ansteigt.

Neben dem Invaliditätsrisiko können auch andere Unfallfolgen gegen Mehrprämie versichert werden. So kann z. B. ein fester Kapitalbetrag für den Fall des Unfalltodes des Versicherten vereinbart werden (Todesfallleistung). Die Todesfallleistung wird fällig, wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres nach dem Unfall an den Unfallfolgen verstirbt. Die Vereinbarung einer Todesfalleistung zusätzlich zur Invaliditätsleistung ist unter anderem deshalb sinnvoll, weil anderenfalls bei unfallbedingtem Ableben des Versicherten trotz schwerer Verletzungen kein Leistungsanspruch entsteht. Denn nach den Versicherungsbedingungen kann eine Invaliditätsleistung in der Regel frühestens 12 Monate nach dem Unfallereignis verlangt werden. Wenn neben der Invaliditätsleistung auch eine Todesfallleistung versichert ist, kann bereits vor Fälligkeit der Invaliditätsleistung ein Vorschuss auf die Invaliditätsleistung beantragt werden. Die Höhe des Vorschusses wird maximal in Höhe der versicherten Todesfallsumme fällig.

Um den Finanzbedarf im Zeitraum bis zur Fälligkeit der Invaliditätsleistung zu überbrücken, kann zusätzlich eine Übergangsleistung vereinbart werden. Dabei handelt es sich um einen festen Kapitalbetrag, der bei schweren Verletzungen fällig wird, wenn der Versicherte wegen der Unfallfolgen in seiner Leistungsfähigkeit über einen bestimmten Zeitraum erheblich beeinträchtigt ist (zum Beispiel drei Monate 100 %; 6 Monate mindestens 50 %).

Darüber hinaus kann eine Vielzahl weiterer Leistungsarten vereinbart werden. Hierzu gehören das Krankenhaustagegeld und das nach der Entlassung aus dem Krankenhaus fällig werdende Genesungsgeld, welches in der Regel für die gleiche Anzahl von Tagen wie Krankenhaustagegeld gezahlt wird. Ferner das Unfall-Tagegeld, das hauptsächlich der Absicherung von Selbständigen dient. Es wird prozentual nach dem Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit abgestuft fällig.

Weiterhin werden von vielen Versicherern sogenannte Sofortleistungen angeboten. Diese beinhalten feste Kapitalbeträge bei bestimmten schweren Verletzungsarten. Viele Versicherungsgesellschaften bieten auch ein vertragliches Schmerzensgeld an. Dieses beinhaltet für genau definierte Verletzungen feste Prozentsätze der versicherten Schmerzensgeldsumme.

Als weitere Leistungsarten bietet der Versicherungsmarkt den Ausgleich von Kosten für kosmetische Operationen an, die z. B. zur Behebung von Entstellungen nach einem Unfall anfallen oder die anteilige Erstattung unfallbedingter Bergungskosten, welche von den Krankenkassen nicht oder nur teilweise übernommen werden (z. B. Eigenbeteiligungen zum Rettungstransport mit dem Krankenwagen oder Hubschrauberrettungsflüge im Ausland nach einem Skiunfall).

Im Rahmen sogenannter Seniorenpolicen werden als versicherbare Leistungen zunehmend bestimmte zeitlich befristete Serviceleistungen wie Hausbesorgungen, Hausputz, 'Essen auf Rädern' etc. angeboten, falls die versicherte Person hierzu wegen der Unfallfolgen nicht selbst in der Lage ist.

 

Ausschnittsdeckungen


Außer der Rundum-24-Stunden-Deckung gibt es auch sogenannte Ausschnittsdeckungen. Dazu gehören namentlich die Insassenunfallversicherung, die in Verbindung mit der KFZ-Versicherung abgeschlossen wird, die Boots-Insassenunfallversicherung oder die Bauhelferunfallversicherung. Ein weiteres Beispiel hierfür sind die bei Pauschalreisen eingeschlossenen oder extra abschließbaren Reiseunfallversicherungen.

Kreditkartenunternehmen bieten häufig als Zusatzleistung eine Verkehrsmittelunfallversicherung an, welche nur für Unfälle bei der Benutzung von Verkehrsmitteln oder im Hotel eintritt, wenn die Kreditkarte als Zahlungsmittel vereinbart wurde.

 

Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr


Eine besondere Form der privaten Unfallversicherung ist die Unfallversicherung mit Beitrags- bzw. Prämienrückgewähr (abgekürzt: UBR oder UPR). Diese Versicherungsform ist eine Kombination aus einer Unfall- und einer Lebensversicherung (genau: einer steigenden gemischten Versicherung).

Bei der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr werden zwar wesentlich höhere Beiträge fällig, da neben der reinen Unfallkomponente auch die Lebensversicherungskomponente bedient werden muss. Die Kosten für die Abdeckung des Unfallrisikos sowie die Abschluss- und Verwaltungskosten des Versicherers werden mit den Kapitalerträgen der Lebensversicherungskomponente bezahlt, auf diese Weise ist es dem Versicherungsunternehmen möglich, die einbezahlten Prämien nach Ablauf des Vertrages oder im Todesfall garantiert (abzüglich gesetzlicher Versicherungssteuer und eventueller Ratenzahlungszuschläge) zuzüglich nicht garantierter Überschussanteile zurückzuerstatten.

Die UBR kann auch als Versicherung für eine andere Person abgeschlossen werden: Ein Versorger (im häufigsten Fall der Vater) kann so für ein Kind eine Unfallversicherung mit einem Ansparplan etwa zur Studienfinanzierung verbinden, wobei im Falle des Todes des Versorgers alle noch ausstehenden Prämien als bereits bezahlt gelten.


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Wir kennen Ihr Geschäft, ...
... das garantiert individuelle und kompetente Beratung.


In Deutschland gibt es zur Zeit über 800 Versicherungsträger. Haben Sie da noch den Überblick?

Oder fragen auch Sie sich des Öfteren: Welche Versicherung bietet welche Police zu welchem Tarif an?
Sind die Policen auch für mich als ApothekerIn geeignet? Werde ich kompetent beraten?
Wenn Sie auch nur eine dieser Fragen nicht mit einem klaren „JA" beantworten können, dann ...
... fragen Sie uns!

Als unabhängiger Versicherungsmakler, der sich auf Ihren Berufsstand spezialisiert hat, können wir Ihnen die besten und umfangreichsten Policen im Rahmen von Gruppenversicherungsverträgen anbieten. Sorgfältig ausgewählt und auf Ihre Bedürfnisse als ApothekerIn zugeschnitten.

Leistungen

Beruflich und privat bestens geschützt
Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung

 

Mitarbeitermotivation ist in den letzten Jahren immer mehr zum Thema in der Unternehmensführung geworden. Mit einer Gruppen-Unfallversicherung kümmern Sie sich aktiv um den notwendigen Versicherungsschutz für Ihre Mitarbeiter.

Wenn Sie eine verstärkte Bindung Ihrer Mitarbeiter an Ihr Unternehmen erreichen wollen, die Identifizierung mit Ihrem Unternehmen stärken, Ihre Mitarbeiter gezielt motivieren und Ihre soziale Verantwortung als Arbeitgeber unterstreichen wollen, dann sollten Sie sich jetzt für eine Gruppen-Unfallversicherung der ApoRisk-Partner entscheiden.


Schutz und Motivation für die Belegschaft


Qualifizierte und hoch motivierte Mitarbeiter sind Ihr wichtigstes Unternehmenskapital. Gerade in Zeiten verschärften Konkurrenzdrucks ist eine Belegschaft mit geringer Fluktuation besonders wichtig.


Auch für mittlere Betriebe vorteilhaft


Nicht nur Unternehmen mit größerer Belegschaft profitieren von der Gruppen-Unfallversicherung der ApoRisk. Auch und gerade für kleinere Betriebe ist sie interessant. Schon bei einer Belegschaft von nur drei Personen ist ein Vertragsabschluss möglich. Und das besondere Plus: Auch Sie als Inhaber und Ihr eventuell mitarbeitender Ehepartner zählen dazu.


Voraussetzungen für den Abschluss
 

  • Mindestanzahl der Versicherten: 2 Personen
  • Bestehen eines vertraglichen Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnisses
  • die Invaliditätsversicherungssumme der Mitarbeiter muss mindestens 20 % der mit der höchsten Summe versicherten Person (zum Beispiel Geschäftsinhaber) erreichen.


Unfälle lassen sich nicht planen - Sicherheit schon.
Das Konzept der ApoRisk® für Ihre private Sicherheit.


Die private Unfallversicherung

Ein Unfall ist schnell passiert. Ein falscher Schritt, eine unüberlegte Bewegung, einen Moment nicht aufgepasst und schon ist es geschehen. Schnell kann so ein dummer Zufall schwere finanzielle Folgen haben. Meist gehen Unfälle glimpflich aus, sie können jedoch auch zu Arbeitsunfähigkeit und einem damit verbundenen Verdienstausfall führen. Damit Sie neben den gesundheitlichen Folgen eines Unfalls nicht auch noch wirtschaftliche Schwierigkeiten bekommen, empfiehlt sich eine Unfallversicherung.

Schutz rund um die Uhr
Den Großteil des Jahres sind Sie völlig ungeschützt: Ihre gesetzliche Unfallversicherung ist nur während der Arbeitszeit und auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz wirksam. Sind Sie Selbstständiger, Ruheständler oder Hausfrau, gehen Sie sogar jeden Tag ein vierundzwanzigstündiges Risiko ein. Für Sie als Apotheker trifft in der Regel genau dies zu. Mit einer privaten Unfallversicherung dagegen haben Sie Rundum-Schutz: Rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr, zu Hause, unterwegs und weltweit.

Invaliditätsleistung
Kernstück der Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung: Ist als Folge eines Unfalls die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit ganz oder zum Teil dauerhaft beeinträchtigt (Invalidität), wird bei vollständiger Invalidität die volle, bei Teilinvalidität der dem Grade der Invalidität entsprechende Teil der Invaliditätssumme als Kapital, in bestimmten Fällen als Rente, gezahlt. Die Invalidität ist in der Regel nach festen Prozentsätzen zu bemessen.
Die Invaliditätsentschädigung hat den Zweck, bei gesundheitlichen Dauerschäden (Invalidität) als Folge eines Unfalls dem Versicherten finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.

Diese finanzielle Unterstützung benötigen Sie, um:

  • Einkommenseinbußen aufzufangen, einen notwendigen Berufswechsel oder Spezialausbildungen für Kinder zu finanzieren,
  • Pflegepersonal oder Haushaltshilfen zu bezahlen,
  • Haus bzw. Wohnung behindertengerecht umzubauen,
  • medizinische Versorgung zu sichern (Rehabilitation, orthopädische Hilfsmittel)
  • Mobilität zu wahren (z. B. Umbau eines Autos)
  • (kurzfristige) finanzielle Verpflichtungen auszugleichen 


Schutz 24h am Tag, 365 Tage im Jahr, weltweit.
Umfassende Sicherheit - ohne wenn und aber


Mit der privaten Unfallversicherung der ApoRisk® haben Sie lückenlose Sicherheit, ob im Beruf oder in der Freizeit:

  • 24 Stunden rund um die Uhr,  
  • 365 Tage im Jahr,  
  • daheim und unterwegs,  
  • weltweit  
  • und mit Leistungen, die weit über die der „Gesetzlichen" hinausgehen.

Auf die finanziellen Folgen eines Unfalls sind Sie mit der ApoSecura® Unfallversicherung bestens vorbereitet. So hilft sie beispielsweise

  • eventuelle Einkommensverluste auszugleichen,  
  • die oft hohen Nebenkosten eines Krankenhausaufenthaltes aufzufangen,  
  • einen Kuraufenthalt angenehmer zu gestalten,  
  • teure Hilfsmittel zu finanzieren, die für eine schnelle Rehabilitation notwendig sind,  
  • Umschulungen zu bezahlen, wenn der bisherige Beruf nach einem Unfall nicht mehr ausgeübt werden kann,  
  • kostenintensive Umbauten in der Wohnung oder an Fahrzeugen zu finanzieren, die durch eine unfallbedingte körperliche Behinderung notwendig werden.

Rund um die Uhr
Unfälle ereignen sich Tag für Tag. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur bei Unfällen, die während der beruflichen Tätigkeit, in der Schule und im Kindergarten oder auf den Wegen dorthin und nach Hause passieren. Unsere private Unfallversicherung gilt dagegen rund um die Uhr und weltweit: bei der Arbeit, in der Schule und im Kindergarten, bei Sport und Spiel, beim Hobby, auf Reisen und im häuslichen Bereich.

Kapitalzahlung bei Invalidität
Im Fall der Fälle erhalten Sie von uns eine Kapitalzahlung, mit der Sie Einkommenseinbußen auffangen und Spezialbehandlungen finanzieren können. Bei Vollinvalidität erhalten Sie die vereinbarte Versicherungssumme. Bei Teilinvalidität leisten wir entsprechend dem Invaliditätsgrad.

Unfall-Rente
Bei einer unfallbedingten Dauerbeeinträchtigung der körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) von mindestens 50% erhalten Sie eine lebenslange feste monatliche Rente.

Krankenhaustagegeld ...
Wird innerhalb von 3 Jahren nach einem Unfall ein Krankenhausaufenthalt als Folge des Unfalls notwendig, wird das vereinbarte Krankenhaustagegeld fällig. Bei Unfall und Krankenhausaufenthalt im Ausland verdoppelt sich das Krankenhaustagegeld.

... plus Genesungsgeld
Nach dem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt erhalten Sie für die gleiche Anzahl von Kalendertagen, für die das Krankenhaustagegeld gezahlt wurde, ein zusätzliches Genesungsgeld in Höhe des Krankenhaustagegeldes (für bis zu 100 Tage).

Übergangsleistung
Ein Viertel der als Übergangsleistung vereinbarten Versicherungssumme wird gezahlt, wenn Ihnen 3 Monate nach einem Unfall ununterbrochen die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit noch zu 100% fehlt. Die weiteren drei Viertel werden gezahlt, wenn die Leistungsfähigkeit 6 Monate nach dem Unfall ununterbrochen noch zu 50% oder mehr beeinträchtigt ist.

Kosmetische Operationen
Wir übernehmen die Kosten für unfallbedingte kosmetische Operationen und kieferorthopädische Maßnahmen bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, die nach Abschluß der Heilbehandlung erforderlich werden.

Mitversicherte Zusatzleistungen
Wenn Invalidität versichert ist, dann sind Bergungskosten für Rettung, Transport und Suchaktionen ohne zusätzlichen Beitrag bis zu 5.000 EUR ebenso mitversichert wie Kosten bis zu 2.500 EUR für Kurmaßnahmen nach einem mindestens 21tägigen unfallbedingten Krankenhausaufenthalt.

Kapitalzahlung an Hinterbliebene
Wenn Sie innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfall an den Unfallfolgen sterben, erhalten Ihre Hinterbliebenen eine Kapitalzahlung.

Familienfreundliche Sicherheit
Ob Sie heiraten oder ein Baby bekommen - neu hinzukommende Familienmitglieder sind in unserer Unfallversicherung 6 Monate lang ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert, wenn Sie uns innerhalb von 3 Monaten die Eheschließung oder die Geburt mitteilen. Das dritte und jedes weitere Kind sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beitragsfrei mitversichert.

Prospekt ApoSecura Unfallversicherung

Zusätzlich finden Sie hier folgende Informationen zur Gruppen-Unfallversicherung


Unsere Verpflichtung für Ihre Zukunft und Sicherheit


Unabhängig und kompetent

Als unabhängiges Unternehmen nehmen wir Ihre Interessen als Apotheker In wahr. Wir sind an keine Versicherungsgesellschaft gebunden und achten zum einen darauf, dass das Preisleistungsverhältnis stimmt, zum anderen auf langfristige Sicherheit, indem Versicherungsverträge ausschließlich bei namhaften Versicherungsgesellschaften speziell mit Gruppen- und Rahmenverträgen platziert werden.

Professionelles Risiko-Management

In den einzelnen Versicherungssparten ergeben sich zum Teil sehr unterschiedliche Leistungsbedingungen. Bei unseren Vorschlägen achten wir insbesondere auch darauf, dass neben einem günstigen Preis ein guter und umfangreicher Versicherungsschutz erreicht wird. Mit modernster Software und unserer langjährigen Erfahrung finden wir für Sie das beste Angebot. 

 

 

Prämien

Wählen Sie den auf Ihre Bedürfnisse passenden Schutz

 

Ein Unfall kann Sie als Apotheker/in und Ihre Mitarbeiter schnell aus der Bahn werfen

Ein Unfall kann sich unverhofft, zu jeder Zeit und überall ereignen. Und gerade in diesen Fällen sind Sie und Ihre Mitarbeiter nicht ausreichend gesetzlich abgesichert. Ein Unfall kann dann zu großen finanziellen Belastungen führen. Wenn Umbauten an Haus, Wohnung oder Auto notwendig werden, sind Kosten von mehreren hunderttausend Euro keine Seltenheit. Und häufig kommt es zusätzlich zu Einkommenseinbußen durch den Verlust der Arbeitskraft.

Als Apothekerin oder Apotheker sind Sie bei der ApoRisk in guten Händen - und in bester Gesellschaft: Durch unsere Gruppenversicherungstarife speziell für Apotheker stehen Ihnen besonders wertvolle Leistungen zu.

Namhafte Standesorganisationen_Rahmenvertrag

Vorteile der Gruppenversicherung sind:

  • Ermäßigte Beiträge im Vergleich zur Einzelversicherung
  • Keine Wartezeiten (sofortiger Versicherungsschutz)
  • In der Regel Annahmegarantie
  • Gleiche Bedingungen auch für Familienangehörige


Unsere Lösung


Mit der betrieblichen Gruppen-Unfallversicherung schützen Sie als unser Apotheker In sich selbst und/oder Ihre Mitarbeiter vor den Folgen von Unfällen.


Komfort-SchutzProspekt ApoSecura Unfallversicherung


100.000 € Invaliditätssumme
300.000 € bei Vollinvalidität

75,00 Jahresbeitrag
45,00 Jahresbeitrag für Kinder

200.000 € Invaliditätssumme
600.000 € bei Vollinvalidität

150,00 Jahresbeitrag
90,00 Jahresbeitrag für Kinder

1.000 € UnfallRente
38,40 Jahresbeitrag
38,40 Jahresbeitrag für Kinder

100.000 € Todefall-Leistung
30,00 Jahresbeitrag
1,44 Jahresbeitrag für Kinder (bis 8.000 Euro)

50 € Krankenhaustagegeld
22,50 Jahresbeitrag
13,50 Jahresbeitrag für Kinder

10.000 € Übergangsleistung
10,00 Jahresbeitrag
6,00 Jahresbeitrag für Kinder

Pro Person sind in Höhe von 2.500,- € kosmetische Operation, 5.000,- €. Bergungskosten sowie 2.500,- € Kurkosten prämienfrei mitversichert.

Ab drei versicherten Personen wird ein Beitragsnachlass von 10 % eingeräumt.

Alle Beiträge verstehen sich bei jährlicher Zahlungsweise zzgl. der gesetzlichen Versicherungssteuer.
Ausführliche Tarifinformationen erhalten Sie auf Anfrage.


Besonderheit
Die ApoRisk® bietet Ihnen eine verbesserte Leistungen speziell für Heilberufe.
 

  • Schutz bei Unfällen nach Herzinfarkt oder Schlaganfall.
  • Schutz bei tauchtypischen Gesundheitsschäden.
  • Schutz bei Gesundheitsschädigungen durch plötzlich ausströmende Gase oder Dämpfe.
  • Schutz bei Infektionen. (Immunklausel)  


Gerne erarbeiten wir kostenfrei die individuelle Absicherung für Sie als Apotheker In, Ihre Familie, Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen. Wir analysieren nach Ihren Angaben sorgfältig und gewissenhaft Ihren Bedarf, ordnen ihn den Tarifstrukturen und unseren Sondervereinbarungen zu und ermitteln daraus den optimalen Versicherungsschutz und den oder die entsprechenden Versicherungspartner.

Als unabhängige Versicherungsmakler stellen wir alle Angebote der Versicherer für Sie auf den Prüfstand. Wir untersuchen dabei nicht nur die vordergründigen Aspekte, die oft in den Medien publiziert werden, sondern auch das „Kleingedruckte", das in der werblichen Darstellung so oft unter den Tisch fällt.

Unsere intensive Analyse entlarvt auch diejenigen Tarife, die besonders günstig zu sein scheinen, in denen aber nur ein realitätsferner Sonderfall „schöngerechnet" wird, um Sie als Kunden zu gewinnen. Das Ergebnis aus der Auswertung von Leistungen, Bedingungen und Tarifen ist eine stets aktuelle Vorschlagsliste zu allen Versicherungsbereichen, die Ihnen helfen soll, Ihren Weg durch den Versicherungs-Dschungel zu finden. Gerne erläutern wir Ihnen unsere Auswahl- und Bewertungsmaßstäbe in einem persönlichen Gespräch, am besten anhand Ihrer persönlichen Aufgabenstellung.

* Unsere Referenzen weisen wir Ihnen produktbezogen gerne im Einzelnen nach.

 

Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an 0800. 919 0000 oder
faxen Sie uns unter 0800. 919 66666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen oder
Antragsformulare zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits über 4.900 Apotheker Innen in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

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für einen Rundumschutz im geschäftlichen und privaten Bereich.

 

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Oder senden Sie uns eine E-Mail: info@aporisk.de
Wir freuen uns darauf, Sie bald als einen zufriedenen Kunden begrüßen zu dürfen!

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Es findet bei uns kein Adressenhandel bzw. auch kein Adressenverkauf statt!

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