ApoSecura® | Beruflich und privat bestens geschützt
Die privaten Unfallversicherer bieten Arbeitgebern die Möglichkeit, für ihre Mitarbeiter eine Gruppenunfallversicherung als zusätzliche Sozialleistung für die Beschäftigten zu günstigen Beiträgen abzuschließen. Oft sind die Versicherten auch im Rahmen der betrieblichen Gruppenunfallversicherung nicht nur im Falle eines Unfalls bei der Arbeit, sondern weltweit rund um die Uhr geschützt.
Nur die private Unfallversicherung schützt umfassend vor den oft existenzbedrohenden Folgen eines schweren Unfalls. Sie ist unverzichtbar - und preiswert. Die meisten Unfälle geschehen in der Freizeit. Die gesetzliche Unfallversicherung greift hier nicht. Selbstständige und nicht Berufstätige, auch Hausfrauen oder -männer, tragen das mit einem Unfall verbundene Risiko sogar zu 100 Prozent selbst: Sie sind nicht gesetzlich unfallversichert. Nicht Berufstätige können in der Regel auch keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Das trifft übrigens auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen oft auch für ältere Berufstätige zu. Die Unfallversicherung ist hier die einzige Alternative: Ohne Gesundheitsprüfung - schützt sie vor den finanziellen Folgen von Unfällen.
Jeder Apothekenmitarbeiter ist in der gesetzlichen Unfallversicherung
versichert. Der Apotheker muss sie bei der Berufsgenossenschaft für
Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) anmelden und den vollen
Beitrag
bezahlen. Pflichtversichert ist dabei nicht nur der vollbeschäftigte
Mitarbeiter, sondern auch die Praktikantin oder die Ferienaushilfe.
Dafür hat
der Mitarbeiter bei Arbeitsunfällen oder arbeitsbedingter Erkrankung
einen
Anspruch auf Leistungen aus der Berufsgenossenschaft (BG). Bei
Arbeitsunfällen
und Berufskrankheiten kann ein Mitarbeiter somit keine
Schadenersatzansprüche
gegenüber dem Apotheker geltend machen, er muss sich an die BG wenden.
Pausen und Umwege auf dem Arbeitsweg sind nicht versichert!
Aber die
gesetzliche Unfallversicherung deckt nur Unfälle und Erkrankungen ab,
die ihren
Ursprung im Arbeitsleben haben. So erkennt die BG nur dann einen Unfall
als
Arbeitsunfall an, wenn er infolge der beruflichen Tätigkeit passiert.
Somit
muss zum Unfallzeitpunkt in der Regel tatsächlich gearbeitet worden
sein, denn
Pausen sind grundsätzlich nicht versichert. Dabei ist es unerheblich, ob
die
Pause beispielsweise zum Mittagessen oder für die Toilettenbenutzung
eingelegt
wurde. Versichert ist hingegen der Weg zur Toilette oder zum
Mittagessen.
Bricht sich der Mitarbeiter auf einem dieser Wege ein Bein, ist somit
die BG
zuständig.
Unter den Versicherungsschutz fallen auch die sogenannten Wegeunfälle,
die sich
auf dem Weg zur Apotheke oder auf dem Rückweg ereignen. Der gesetzliche
Unfallversicherungsschutz beginnt grundsätzlich mit dem Verlassen des
Hauses.
Aber auch hier fragt die BG genau nach, denn sie zahlt nicht für privat
verursachte Unfälle. Fährt ein Mitarbeiter morgens auf dem Weg zur
Apotheke beim
Bäcker vorbei, um Brötchen zu kaufen, ist er auf diesem Umweg nicht
versichert.
Denn der Unfallschutz besteht nur auf den direkten Fahrten zum und vom
Arbeitsplatz. Es gibt aber auch Ausnahmen: Versichert sind Umwege, um
Kinder
während der Arbeitszeit unterzubringen, oder Umwege, die entstehen, um
einzelne
Mitglieder einer Fahrgemeinschaften abzuholen und nach Hause zu bringen.
BG zahlt auch Rente
Kommt es zum Versicherungsfall, muss die BG „mit allen geeigneten Mitteln" für die bestmögliche Heilbehandlung und angemessene Entschädigung sorgen. Dabei steht die Wiederherstellung der Gesundheit und Arbeitskraft im Vordergrund. Ist dies nicht mehr möglich, gewährt die BG finanzielle Leistungen wie Rente an den Versicherten oder als Hinterbliebenenleistung.
Eine private Unfallversicherung zahlt dem Versicherungsnehmer für die im
Vertrag versicherte(n) Person(en) im Versicherungsfall eine
Kapitalleistung
und/oder eine Unfallrente. Anders als die gesetzliche
Unfallversicherung, gilt
der Versicherungsschutz, sofern nichts anderes vereinbart ist, für
Unfälle
weltweit und rund um die Uhr.
Man unterscheidet Unfallversicherungen
Unfallversicherungen werden teilweise mit folgenden Zusatzoptionen angeboten
In vielen Fällen werden zusätzliche Leistungen mitversichert
Darüber hinaus unterscheidet sich der konkrete Leistungsumfang der verschiedenen Versicherungsgesellschaften teils erheblich. Vielerorts läßt sich der Versicherungsschutz gegen Prämienerhöhung erweitern. So kann mitunter eine sogenannte Ökoleistung mitversichert werden, die bei Unfällen während der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel aufkommt. Oft bestehen auch Leistungseinschränkungen, wie etwa bei alkoholbedingten (Verkehrs-)Unfällen, oder es gelten unterschiedlich
Versicherungsfall in der privaten Unfallversicherung ist der Unfall.
Wesensmerkmale des Unfalles im Sinne der Versicherung sind das plötzlich
von
außen auf den Versicherten wirkende Unfallereignis und die dadurch
verursachte
Verletzung. Die übliche Definition des Unfallbegriffes lautet: Ein
Unfall liegt
vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den
Körper
wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine längerdauernde
oder
bleibende Gesundheitsschädigung erleidet.
In aller Regel bieten die Unfallversicherer darüber hinaus Versicherungsschutz an für Fälle, in denen aufgrund einer erhöhten Kraftanstrengung - also ohne plötzliche Einwirkung von außen - an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Kapseln oder Bänder zerreißen. So liegt ein Unfall im Sinne dieser erweiterten Definition auch vor, wenn die versicherte Person ein schweres Möbelstück anhebt und durch die dabei aufgewendete erhöhte Muskelkraft die Bizepssehne reißt, wohingegen die häufig eintretenden Bandscheibenschädigungen (z.B. Diskusprolaps) zumeist nicht versichert sind.
Manche Versicherer bieten an, den Versicherungsschutz aufgrund besonderer Bedingungen um weitere Fälle zu erweitern. Hierdurch können z. B. auch tauchtypische Erkrankungen (sogenannte Caissonkrankheit) oder das erstmalige Auftreten bestimmter Erkrankungen wie Herzinfarkt oder Krebserkrankung einem Unfall gleichgestellt werden.
Die Kernleistung der Unfallversicherung zielt auf die finanzielle
Absicherung
im Falle einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder
geistigen
Leistungsfähigkeit als Unfallfolge (Invalidität) hin. Die Absicherung
erfolgt
in der Regel in Form einer einmaligen Kapitalzahlung oder als
lebenslange
Rente. Durch Progressionsvereinbarungen kann sichergestellt werden, dass
die
Höhe der Invaliditätsleistung bei höheren Invaliditätsgraden
überproportional
ansteigt.
Neben dem Invaliditätsrisiko können auch andere Unfallfolgen gegen Mehrprämie versichert werden. So kann z. B. ein fester Kapitalbetrag für den Fall des Unfalltodes des Versicherten vereinbart werden (Todesfallleistung). Die Todesfallleistung wird fällig, wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres nach dem Unfall an den Unfallfolgen verstirbt. Die Vereinbarung einer Todesfalleistung zusätzlich zur Invaliditätsleistung ist unter anderem deshalb sinnvoll, weil anderenfalls bei unfallbedingtem Ableben des Versicherten trotz schwerer Verletzungen kein Leistungsanspruch entsteht. Denn nach den Versicherungsbedingungen kann eine Invaliditätsleistung in der Regel frühestens 12 Monate nach dem Unfallereignis verlangt werden. Wenn neben der Invaliditätsleistung auch eine Todesfallleistung versichert ist, kann bereits vor Fälligkeit der Invaliditätsleistung ein Vorschuss auf die Invaliditätsleistung beantragt werden. Die Höhe des Vorschusses wird maximal in Höhe der versicherten Todesfallsumme fällig.
Um den Finanzbedarf im Zeitraum bis zur Fälligkeit der Invaliditätsleistung zu überbrücken, kann zusätzlich eine Übergangsleistung vereinbart werden. Dabei handelt es sich um einen festen Kapitalbetrag, der bei schweren Verletzungen fällig wird, wenn der Versicherte wegen der Unfallfolgen in seiner Leistungsfähigkeit über einen bestimmten Zeitraum erheblich beeinträchtigt ist (zum Beispiel drei Monate 100 %; 6 Monate mindestens 50 %).
Darüber hinaus kann eine Vielzahl weiterer Leistungsarten vereinbart werden. Hierzu gehören das Krankenhaustagegeld und das nach der Entlassung aus dem Krankenhaus fällig werdende Genesungsgeld, welches in der Regel für die gleiche Anzahl von Tagen wie Krankenhaustagegeld gezahlt wird. Ferner das Unfall-Tagegeld, das hauptsächlich der Absicherung von Selbständigen dient. Es wird prozentual nach dem Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit abgestuft fällig.
Weiterhin werden von vielen Versicherern sogenannte Sofortleistungen angeboten. Diese beinhalten feste Kapitalbeträge bei bestimmten schweren Verletzungsarten. Viele Versicherungsgesellschaften bieten auch ein vertragliches Schmerzensgeld an. Dieses beinhaltet für genau definierte Verletzungen feste Prozentsätze der versicherten Schmerzensgeldsumme.
Als weitere Leistungsarten bietet der Versicherungsmarkt den Ausgleich von Kosten für kosmetische Operationen an, die z. B. zur Behebung von Entstellungen nach einem Unfall anfallen oder die anteilige Erstattung unfallbedingter Bergungskosten, welche von den Krankenkassen nicht oder nur teilweise übernommen werden (z. B. Eigenbeteiligungen zum Rettungstransport mit dem Krankenwagen oder Hubschrauberrettungsflüge im Ausland nach einem Skiunfall).
Im Rahmen sogenannter Seniorenpolicen werden als versicherbare Leistungen zunehmend bestimmte zeitlich befristete Serviceleistungen wie Hausbesorgungen, Hausputz, 'Essen auf Rädern' etc. angeboten, falls die versicherte Person hierzu wegen der Unfallfolgen nicht selbst in der Lage ist.
Außer der Rundum-24-Stunden-Deckung gibt es auch sogenannte
Ausschnittsdeckungen. Dazu gehören namentlich die
Insassenunfallversicherung,
die in Verbindung mit der KFZ-Versicherung abgeschlossen wird, die
Boots-Insassenunfallversicherung oder die Bauhelferunfallversicherung.
Ein
weiteres Beispiel hierfür sind die bei Pauschalreisen eingeschlossenen
oder
extra abschließbaren Reiseunfallversicherungen.
Kreditkartenunternehmen bieten häufig als Zusatzleistung eine Verkehrsmittelunfallversicherung an, welche nur für Unfälle bei der Benutzung von Verkehrsmitteln oder im Hotel eintritt, wenn die Kreditkarte als Zahlungsmittel vereinbart wurde.
Eine besondere Form der privaten Unfallversicherung ist die
Unfallversicherung
mit Beitrags- bzw. Prämienrückgewähr (abgekürzt: UBR oder UPR). Diese
Versicherungsform ist eine Kombination aus einer Unfall- und einer
Lebensversicherung (genau: einer steigenden gemischten Versicherung).
Bei der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr werden zwar wesentlich höhere Beiträge fällig, da neben der reinen Unfallkomponente auch die Lebensversicherungskomponente bedient werden muss. Die Kosten für die Abdeckung des Unfallrisikos sowie die Abschluss- und Verwaltungskosten des Versicherers werden mit den Kapitalerträgen der Lebensversicherungskomponente bezahlt, auf diese Weise ist es dem Versicherungsunternehmen möglich, die einbezahlten Prämien nach Ablauf des Vertrages oder im Todesfall garantiert (abzüglich gesetzlicher Versicherungssteuer und eventueller Ratenzahlungszuschläge) zuzüglich nicht garantierter Überschussanteile zurückzuerstatten.
Die UBR kann
auch als Versicherung für eine andere Person abgeschlossen werden: Ein
Versorger (im häufigsten Fall der Vater) kann so für ein Kind eine
Unfallversicherung mit einem Ansparplan etwa zur Studienfinanzierung
verbinden,
wobei im Falle des Todes des Versorgers alle noch ausstehenden Prämien
als
bereits bezahlt gelten.
» Tipps zur richtigen Absicherung
» Die gesetzliche Unfallversicherung![]()
In Deutschland gibt es zur Zeit über 800 Versicherungsträger. Haben Sie
da noch
den Überblick?
Oder fragen auch Sie sich des Öfteren: Welche Versicherung bietet welche
Police
zu welchem Tarif an?
Sind die Policen auch für mich als ApothekerIn geeignet? Werde ich
kompetent
beraten?
Wenn Sie auch nur eine dieser Fragen nicht mit einem klaren „JA"
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Als unabhängiger Versicherungsmakler, der sich auf Ihren Berufsstand spezialisiert hat, können wir Ihnen die besten und umfangreichsten Policen im Rahmen von Gruppenversicherungsverträgen anbieten. Sorgfältig ausgewählt und auf Ihre Bedürfnisse als ApothekerIn zugeschnitten.
Mitarbeitermotivation ist in den letzten Jahren immer mehr zum Thema in der Unternehmensführung geworden. Mit einer Gruppen-Unfallversicherung kümmern Sie sich aktiv um den notwendigen Versicherungsschutz für Ihre Mitarbeiter.
Wenn Sie eine verstärkte Bindung Ihrer Mitarbeiter an Ihr Unternehmen erreichen wollen, die Identifizierung mit Ihrem Unternehmen stärken, Ihre Mitarbeiter gezielt motivieren und Ihre soziale Verantwortung als Arbeitgeber unterstreichen wollen, dann sollten Sie sich jetzt für eine Gruppen-Unfallversicherung der ApoRisk-Partner entscheiden.
Qualifizierte
und hoch motivierte Mitarbeiter sind Ihr wichtigstes Unternehmenskapital.
Gerade in Zeiten verschärften Konkurrenzdrucks ist eine Belegschaft mit
geringer Fluktuation besonders wichtig.
Nicht nur
Unternehmen mit größerer Belegschaft profitieren von der
Gruppen-Unfallversicherung der ApoRisk. Auch und gerade für kleinere Betriebe
ist sie interessant. Schon bei einer Belegschaft von nur drei Personen ist ein
Vertragsabschluss möglich. Und das besondere Plus: Auch Sie als Inhaber und Ihr
eventuell mitarbeitender Ehepartner zählen dazu.
Die private
Unfallversicherung
Ein Unfall ist schnell passiert. Ein falscher Schritt, eine unüberlegte
Bewegung, einen Moment nicht aufgepasst und schon ist es geschehen. Schnell
kann so ein dummer Zufall schwere finanzielle Folgen haben. Meist gehen Unfälle
glimpflich aus, sie können jedoch auch zu Arbeitsunfähigkeit und einem damit
verbundenen Verdienstausfall führen. Damit Sie neben den gesundheitlichen
Folgen eines Unfalls nicht auch noch wirtschaftliche Schwierigkeiten bekommen,
empfiehlt sich eine Unfallversicherung.
Schutz rund
um die Uhr
Den Großteil des Jahres sind Sie völlig ungeschützt: Ihre gesetzliche
Unfallversicherung ist nur während der Arbeitszeit und auf dem direkten Weg
zwischen Wohnung und Arbeitsplatz wirksam. Sind Sie Selbstständiger,
Ruheständler oder Hausfrau, gehen Sie sogar jeden Tag ein
vierundzwanzigstündiges Risiko ein. Für Sie als Apotheker trifft in der Regel
genau dies zu. Mit einer privaten Unfallversicherung dagegen haben Sie
Rundum-Schutz: Rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr, zu Hause, unterwegs und
weltweit.
Invaliditätsleistung
Kernstück der Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung: Ist als Folge
eines Unfalls die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit ganz oder zum
Teil dauerhaft beeinträchtigt (Invalidität), wird bei vollständiger Invalidität
die volle, bei Teilinvalidität der dem Grade der Invalidität entsprechende Teil
der Invaliditätssumme als Kapital, in bestimmten Fällen als Rente, gezahlt. Die
Invalidität ist in der Regel nach festen Prozentsätzen zu bemessen.
Die Invaliditätsentschädigung hat den Zweck, bei gesundheitlichen Dauerschäden
(Invalidität) als Folge eines Unfalls dem Versicherten finanzielle Mittel zur
Verfügung zu stellen.
Diese finanzielle Unterstützung benötigen Sie, um:
Mit der
privaten Unfallversicherung der ApoRisk® haben Sie lückenlose
Sicherheit, ob im Beruf oder in der Freizeit:
Auf die finanziellen Folgen eines Unfalls sind Sie mit der ApoSecura® Unfallversicherung bestens vorbereitet. So hilft sie beispielsweise
Rund um die
Uhr
Unfälle ereignen sich Tag für Tag. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur
bei Unfällen, die während der beruflichen Tätigkeit, in der Schule und im
Kindergarten oder auf den Wegen dorthin und nach Hause passieren. Unsere
private Unfallversicherung gilt dagegen rund um die Uhr und weltweit: bei der
Arbeit, in der Schule und im Kindergarten, bei Sport und Spiel, beim Hobby, auf
Reisen und im häuslichen Bereich.
Kapitalzahlung
bei Invalidität
Im Fall der Fälle erhalten Sie von uns eine Kapitalzahlung, mit der Sie
Einkommenseinbußen auffangen und Spezialbehandlungen finanzieren können. Bei
Vollinvalidität erhalten Sie die vereinbarte Versicherungssumme. Bei
Teilinvalidität leisten wir entsprechend dem Invaliditätsgrad.
Unfall-Rente
Bei einer unfallbedingten Dauerbeeinträchtigung der körperlichen und/oder
geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) von mindestens 50% erhalten Sie eine
lebenslange feste monatliche Rente.
Krankenhaustagegeld
...
Wird innerhalb von 3 Jahren nach einem Unfall ein Krankenhausaufenthalt als
Folge des Unfalls notwendig, wird das vereinbarte Krankenhaustagegeld fällig.
Bei Unfall und Krankenhausaufenthalt im Ausland verdoppelt sich das
Krankenhaustagegeld.
... plus
Genesungsgeld
Nach dem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt erhalten Sie für die gleiche
Anzahl von Kalendertagen, für die das Krankenhaustagegeld gezahlt wurde, ein
zusätzliches Genesungsgeld in Höhe des Krankenhaustagegeldes (für bis zu 100
Tage).
Übergangsleistung
Ein Viertel der als Übergangsleistung vereinbarten Versicherungssumme wird
gezahlt, wenn Ihnen 3 Monate nach einem Unfall ununterbrochen die normale
körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit noch zu 100% fehlt. Die weiteren
drei Viertel werden gezahlt, wenn die Leistungsfähigkeit 6 Monate nach dem
Unfall ununterbrochen noch zu 50% oder mehr beeinträchtigt ist.
Kosmetische
Operationen
Wir übernehmen die Kosten für unfallbedingte kosmetische Operationen und
kieferorthopädische Maßnahmen bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme,
die nach Abschluß der Heilbehandlung erforderlich werden.
Mitversicherte
Zusatzleistungen
Wenn Invalidität versichert ist, dann sind Bergungskosten für Rettung,
Transport und Suchaktionen ohne zusätzlichen Beitrag bis zu 5.000 EUR ebenso
mitversichert wie Kosten bis zu 2.500 EUR für Kurmaßnahmen nach einem
mindestens 21tägigen unfallbedingten Krankenhausaufenthalt.
Kapitalzahlung
an Hinterbliebene
Wenn Sie innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfall an den Unfallfolgen sterben,
erhalten Ihre Hinterbliebenen eine Kapitalzahlung.
Familienfreundliche
Sicherheit
Ob Sie heiraten oder ein Baby bekommen - neu hinzukommende Familienmitglieder
sind in unserer Unfallversicherung 6 Monate lang ohne zusätzlichen Beitrag
mitversichert, wenn Sie uns innerhalb von 3 Monaten die Eheschließung oder die
Geburt mitteilen. Das dritte und jedes weitere Kind sind bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres beitragsfrei mitversichert.

Zusätzlich finden Sie hier folgende Informationen zur Gruppen-Unfallversicherung
Unabhängig
und kompetent
Als unabhängiges Unternehmen nehmen wir Ihre Interessen als Apotheker In wahr.
Wir sind an keine Versicherungsgesellschaft gebunden und achten zum einen
darauf, dass das Preisleistungsverhältnis stimmt, zum anderen auf langfristige
Sicherheit, indem Versicherungsverträge ausschließlich bei namhaften
Versicherungsgesellschaften speziell mit Gruppen- und Rahmenverträgen platziert
werden.
Professionelles Risiko-Management
In den einzelnen Versicherungssparten ergeben sich zum Teil sehr unterschiedliche Leistungsbedingungen. Bei unseren Vorschlägen achten wir insbesondere auch darauf, dass neben einem günstigen Preis ein guter und umfangreicher Versicherungsschutz erreicht wird. Mit modernster Software und unserer langjährigen Erfahrung finden wir für Sie das beste Angebot.
Ein Unfall kann Sie als Apotheker/in und Ihre Mitarbeiter schnell aus der Bahn werfen
Ein Unfall kann sich unverhofft, zu jeder Zeit und überall ereignen. Und gerade in diesen Fällen sind Sie und Ihre Mitarbeiter nicht ausreichend gesetzlich abgesichert. Ein Unfall kann dann zu großen finanziellen Belastungen führen. Wenn Umbauten an Haus, Wohnung oder Auto notwendig werden, sind Kosten von mehreren hunderttausend Euro keine Seltenheit. Und häufig kommt es zusätzlich zu Einkommenseinbußen durch den Verlust der Arbeitskraft.
Als Apothekerin oder Apotheker sind Sie bei der ApoRisk in guten Händen - und in bester Gesellschaft: Durch unsere Gruppenversicherungstarife speziell für Apotheker stehen Ihnen besonders wertvolle Leistungen zu.

Vorteile der Gruppenversicherung sind:
Mit der
betrieblichen Gruppen-Unfallversicherung schützen Sie als unser Apotheker In
sich selbst und/oder Ihre Mitarbeiter vor den Folgen von Unfällen.

100.000 €
Invaliditätssumme
300.000 € bei Vollinvalidität
75,00 Jahresbeitrag
45,00 Jahresbeitrag für Kinder
200.000 €
Invaliditätssumme
600.000 € bei Vollinvalidität
150,00 Jahresbeitrag
90,00 Jahresbeitrag für Kinder
1.000 €
UnfallRente
38,40 Jahresbeitrag
38,40 Jahresbeitrag für Kinder
100.000 €
Todefall-Leistung
30,00 Jahresbeitrag
1,44 Jahresbeitrag für Kinder (bis 8.000 Euro)
50 €
Krankenhaustagegeld
22,50 Jahresbeitrag
13,50 Jahresbeitrag für Kinder
10.000 €
Übergangsleistung
10,00 Jahresbeitrag
6,00 Jahresbeitrag für Kinder
Pro Person sind in Höhe von 2.500,- € kosmetische Operation, 5.000,- €. Bergungskosten sowie 2.500,- € Kurkosten prämienfrei mitversichert.
Ab drei versicherten Personen wird ein Beitragsnachlass von 10 % eingeräumt.
Alle
Beiträge verstehen sich bei jährlicher Zahlungsweise zzgl. der gesetzlichen
Versicherungssteuer.
Ausführliche Tarifinformationen erhalten Sie auf Anfrage.
Gerne erarbeiten wir kostenfrei die individuelle Absicherung für Sie als
Apotheker In, Ihre Familie, Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen. Wir
analysieren nach Ihren Angaben sorgfältig und gewissenhaft Ihren Bedarf, ordnen
ihn den Tarifstrukturen und unseren Sondervereinbarungen zu und ermitteln
daraus den optimalen Versicherungsschutz und den oder die entsprechenden
Versicherungspartner.
Als unabhängige Versicherungsmakler stellen wir alle Angebote der
Versicherer für Sie auf den Prüfstand. Wir untersuchen dabei nicht nur
die vordergründigen Aspekte, die oft in den Medien publiziert werden,
sondern auch das „Kleingedruckte", das in der werblichen Darstellung so
oft unter den Tisch fällt.
Unsere intensive Analyse entlarvt auch diejenigen Tarife, die besonders
günstig zu sein scheinen, in denen aber nur ein realitätsferner
Sonderfall „schöngerechnet" wird, um Sie als Kunden zu gewinnen. Das
Ergebnis aus der Auswertung von Leistungen, Bedingungen und Tarifen ist
eine stets aktuelle Vorschlagsliste zu allen Versicherungsbereichen, die
Ihnen helfen soll, Ihren Weg durch den Versicherungs-Dschungel zu
finden. Gerne erläutern wir Ihnen unsere Auswahl- und Bewertungsmaßstäbe in einem persönlichen Gespräch, am besten anhand Ihrer persönlichen Aufgabenstellung.
* Unsere Referenzen weisen wir Ihnen produktbezogen gerne im Einzelnen nach.
Nutzen Sie
unsere Erfahrung und rufen Sie uns an 0800. 919 0000 oder
faxen Sie uns unter 0800. 919 66666, besonders dann, wenn Sie weitere
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Wir freuen uns darauf, Sie bald als einen zufriedenen Kunden begrüßen zu dürfen!
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Es findet bei uns kein Adressenhandel bzw. auch kein Adressenverkauf statt!
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Arslan Günder
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